Im Ergebnis intensiver Verhandlungen haben sich das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, das Landesamt für Denkmalpflege, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und die Landeshauptstadt auf eine Deklaration über die Bildung einer Pufferzone für die Welterbestätte „Parks und Schlösser von Potsdam und Berlin" verständigt und heute zugleich eine Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit und die Beteiligungsverfahren bei Bauleitplanverfahren und der Beurteilung von Bauvorhaben in der Umgebung der Welterbestätte unterzeichnet. „Damit haben wir einen wichtigen Schritt zur Sicherung des Welterbes Potsdam getan", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs.
Gemäß der Richtlinien der UNESCO-Welterbekommission wird die Pufferzone als „ein Gebiet definiert, das das angemeldete Gut umgibt und dessen Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Regeln eingeschränkt sind, die einem zusätzlichen Schutz für das Gut bilden". Daraus geht hervor, dass Pufferzonen nicht Teil der Welterbestätte sind, sondern ihrem Schutz vor negativen Einwirkungen auf die Wahrnehmung und Erlebbarkeit des Welterbes mit seinen historischen Sichtbezügen dienen sollen.
Die weit gefasste Pufferzone für den Potsdamer Teilbereich des Welterbes, die sich in ihrer Nord-Süd-Ausdehnung vom Templiner See bis zum Kirchberg in Neu Fahrland und in ihrer Ost-West-Ausdehnung von Klein Glienicke bis zum Großen und Kleinen Herzberg in Golm erstreckt, gliedert sich zwei Teile: in eine engere und eine weitere Zone. Innerhalb der weiteren Pufferzone sollen Bauvorhaben, die eine Höhe von 10 Metern oder eine zusammenhängende Grundfläche von 500 m² überschreiten auf eine mögliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des Welterbes nach Maßgabe der Pufferzonenvereinbarung näher geprüft werden. Innerhalb der engeren Pufferzone sollen Vorhaben, die eine Neubebauung oder eine bauliche Veränderung der Außenansichten zum Gegenstand haben, einer näheren Überprüfung unterzogen werden.
Mit der Ausweisung der Pufferzone und der Verwaltungsvereinbarung entspricht die Stadt nunmehr einer Forderung des UNESCO-Welterbekomitees aus dem Jahr 2007. Der lange Zeitraum der Verständigung dokumentiert ein hartes Ringen um die Vorgehensweise bei der Umsetzung der besonderen Schutzinteressen. Dabei sind von keiner Seite Sinn und Zweck eines Schutzes der Umgebung der Welterbestätte in Frage gestellt worden - schließlich wird der denkmalrechtliche Umgebungsschutz, auch auf der Grundlage verschiedener Denkmalbereichssatzungen, schon seit langem alltäglich und erfolgreich praktiziert. Ein intensiver Diskussionsprozess ergab sich aus dem Anspruch, einen klaren Weg zu finden, der die gewollte maximale Sensibilität für die Bewahrung der Integrität des Weltkulturerbes sichert und zugleich die Verfahrensbedingungen so rechtssicher formuliert, dass Entscheidungen wiederum nicht angreifbar werden.
„Dieses Modell der Pufferzonenausweisung und Verwaltungsvereinbarung ist bislang in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und stellt alle Verantwortlichen vor neue Herausforderungen, gemeinsam die bestehenden rechtlichen Bedingungen in klar verabredeten Verfahren der wechselseitigen Beteiligung zum maximalen Schutz des Weltkulturerbes zu nutzen", sagte Jakobs. Er verband seine Zustimmung mit dem Appell an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, innerhalb des Landes darauf hinzuwirken, dass das Problem unterschiedlicher Fristen geklärt wird.
Gemäß der Richtlinien der UNESCO-Welterbekommission wird die Pufferzone als „ein Gebiet definiert, das das angemeldete Gut umgibt und dessen Nutzung und Entwicklung durch ergänzende gesetzliche oder gewohnheitsrechtliche Regeln eingeschränkt sind, die einem zusätzlichen Schutz für das Gut bilden". Daraus geht hervor, dass Pufferzonen nicht Teil der Welterbestätte sind, sondern ihrem Schutz vor negativen Einwirkungen auf die Wahrnehmung und Erlebbarkeit des Welterbes mit seinen historischen Sichtbezügen dienen sollen.
Die weit gefasste Pufferzone für den Potsdamer Teilbereich des Welterbes, die sich in ihrer Nord-Süd-Ausdehnung vom Templiner See bis zum Kirchberg in Neu Fahrland und in ihrer Ost-West-Ausdehnung von Klein Glienicke bis zum Großen und Kleinen Herzberg in Golm erstreckt, gliedert sich zwei Teile: in eine engere und eine weitere Zone. Innerhalb der weiteren Pufferzone sollen Bauvorhaben, die eine Höhe von 10 Metern oder eine zusammenhängende Grundfläche von 500 m² überschreiten auf eine mögliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des Welterbes nach Maßgabe der Pufferzonenvereinbarung näher geprüft werden. Innerhalb der engeren Pufferzone sollen Vorhaben, die eine Neubebauung oder eine bauliche Veränderung der Außenansichten zum Gegenstand haben, einer näheren Überprüfung unterzogen werden.
Mit der Ausweisung der Pufferzone und der Verwaltungsvereinbarung entspricht die Stadt nunmehr einer Forderung des UNESCO-Welterbekomitees aus dem Jahr 2007. Der lange Zeitraum der Verständigung dokumentiert ein hartes Ringen um die Vorgehensweise bei der Umsetzung der besonderen Schutzinteressen. Dabei sind von keiner Seite Sinn und Zweck eines Schutzes der Umgebung der Welterbestätte in Frage gestellt worden - schließlich wird der denkmalrechtliche Umgebungsschutz, auch auf der Grundlage verschiedener Denkmalbereichssatzungen, schon seit langem alltäglich und erfolgreich praktiziert. Ein intensiver Diskussionsprozess ergab sich aus dem Anspruch, einen klaren Weg zu finden, der die gewollte maximale Sensibilität für die Bewahrung der Integrität des Weltkulturerbes sichert und zugleich die Verfahrensbedingungen so rechtssicher formuliert, dass Entscheidungen wiederum nicht angreifbar werden.
„Dieses Modell der Pufferzonenausweisung und Verwaltungsvereinbarung ist bislang in der Bundesrepublik Deutschland einmalig und stellt alle Verantwortlichen vor neue Herausforderungen, gemeinsam die bestehenden rechtlichen Bedingungen in klar verabredeten Verfahren der wechselseitigen Beteiligung zum maximalen Schutz des Weltkulturerbes zu nutzen", sagte Jakobs. Er verband seine Zustimmung mit dem Appell an die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, innerhalb des Landes darauf hinzuwirken, dass das Problem unterschiedlicher Fristen geklärt wird.