Pressemitteilung Nr. 39 vom 18.01.2005 Stadt darf auch künftig Sperrungen am Griebnitzsee beseitigen

Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes liegen vor

Die seit gestern schriftlich vorliegenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Potsdam bestätigten erneut die Auffassung der Stadtverwaltung, dass Abzäunungen der Uferflächen am Griebnitzsee nicht vorgenommen werden dürfen. Das Verwaltungsgericht hat im Anschluss an zwei mündliche Verhandlungen am 2. Dezember 2004 in diesen Beschlüssen festgestellt, dass auch künftig Maßnahmen der sofortigen Räumung zulässig sind. Damit widersprach das Gericht den Anträgen, der Stadt die Beseitigung von Einfriedungen um Grundstücke zu untersagen. Im Beschlusstext heißt es dazu: „Eine Einfriedung würde bereits eine fortdauernde Rechtsverletzung und damit eine gegenwärtige Gefahr ... darstellen.“ Daraus folgt nach Auffassung des Gerichts, dass die Stadt auch künftig die Uferflächen sofort räumen darf.
Auch Veränderungen am Weg sind den Antragstellern nicht gestattet. Dem entgegen stehen
u. a. die Bauverbote an Gewässern und die von der Stadtverordnetenversammlung am
29. September 2004 beschlossene Veränderungssperre für die Uferzone am Griebnitzsee.
Darüber hinaus verweist das Gericht darauf, dass Betretungsrechte des Uferstreifens für die Allgemeinheit nach dem Landeswaldgesetz oder dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz bestehen.
Die Kosten für die Verfahren müssen die Antragsteller tragen.
„Die Stadt sieht sich erneut in ihrer Auffassung bestätigt, im Interesse der Potsdamerinnen und Potsdamer unverzüglich gegen etwaige Sperrungen der Uferflächen vorgehen zu dürfen und auch vorzugehen,“ betonte Burkhard Exner, Beigeordneter für Zentrale Steuerung und Service. Er gehe davon aus, dass diese Beschlüsse die derzeitigen rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die öffentliche Nutzung noch einmal klargestellt haben.