Pressemitteilung Nr. 17 vom 11.01.2005 Integrationskurse in der Landeshauptstadt Potsdam

    Ausländerbeauftragte lud zu Informationsgespräch

    Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, werden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse, bestehend aus einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.

    Die Ausländerbeauftragte der Stadt Potsdam Magdolna Grasnick lud gestern alle bei der Durchführung der neuen Integrationskursverordnung verantwortlichen Akteure zu einem Informations- und Vernetzungsgespräch in das Stadthaus ein. An dem Gespräch nahmen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des MASGF des Landes Brandenburg, der Potsdamer Ausländerbehörde, Sprachkursträger und migrantenrelevante Beratungsstellen teil. Für Potsdam sind durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 10 Träger für die Durchführung von Integrationskursen zugelassen worden.

    Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben neu zugereiste, bleibeberechtigte Ausländer, die nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Im Rahmen verfügbarer Kursplätze können jedoch auch bereits hier lebende Ausländer ohne Teilnahmeanspruch an Integrationskursen teilnehmen. Die Zulassung zur Kursteilnahme erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach Antragstellung. Antragformulare erhalten Interessierte in der Ausländerbehörde, bei der Ausländerbeauftragten, bei Kursträgern oder im Internet unter www.bamf.de.