Pressemitteilung Nr. 16 vom 10.01.2005 Gestaltung des Uferparks Groß Glienicker See - „Bereich Badewiese“

10.1.2005

Ab dem 11. Januar 2005 werden im Bereich Badewiese in Groß Glienicke 22 Traubenkirschen und 17 Robinien gefällt und Rodungen von geschädigtem Gehölz vorgenommen. Diese Maßnahmen sind aus Verkehrssicherungsgründen sowie zur Förderung und Entwicklung der Vegetation und zur Gestaltung der öffentlichen Grünflächen erforderlich.
Diese Maßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und mit dem Bereich Grünflächen abgestimmt. Durch die UNB wurde dem Antrag auf landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 19 Abs. 2 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 der Landschaftsschutzgebietsverordnung für Rodungsmaßnahmen in der Uferzone des Groß Glienicker Sees, Bereich „Badewiese“ stattgegeben.

Nach Beseitigung bzw. Rodung werden 15 gebietsheimische großkronige Laubbäume gepflanzt.

Im gleichen Zeitraum werden auf Privatflächen Gehölze beseitigt. Grundlage hierfür sind jedoch Antragstellungen bzw. vorliegende Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde.