Bebauungsplan Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
© Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 

Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 
Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
der Landeshauptstadt Potsdam

vom 27.06. bis einschließlich 02.08.2024

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 Sätze 1 bis 3 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08/2024.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im Planungsportal Brandenburg bereitgestellt unter:  https://planungsportal.brandenburg.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam.

Kontakt
Frau Frenz
Herr Neurohr

Bereich Stadtraum Nord
Telefon: 0331 289-2517

Dienstag: 09:00 - 12:00Uhr und 13:00 - 18:00Uhr (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail: stadtraum-nord@rathaus.potsdam.de

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während des oben genannten Zeitraums bei der 

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung
Bereich Stadtraum Nord
Haus 1, Eingang Hegelallee 6-10
14467 Potsdam, 8. Etage, hinterer Flurbereich

Montag bis Donnerstag: 7:00 - 18:00Uhr
Freitag: 7:00 - 14:00Uhr  (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

eingesehen werden.

 

Einsichtnahme in DIN-Normen

Die der Planung zugrundeliegenden DIN- und sonstige technische Vorschriften können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, soweit sie sich auf die Änderung des Bebauungsplanentwurfes beziehen. Die Einzelheiten sind am Ende der oben bezeichneten Bekanntmachung im Amtsblatt dargestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung .