Zwei Monate vor Wahlen keine Nutzung durch politische Parteien möglich
Die Landeshauptstadt Potsdam vereinheitlicht ihre Nutzungsbedingungen der öffentlichen anmietbaren Räume: Im Zeitraum von jeweils zwei Monaten vor einer Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahl in Brandenburg ist eine Vermietung an politische Parteien zum Zweck von Wahlkampfveranstaltungen ausgeschlossen. Dies gilt auch für Organisationen oder Vereinigungen mit einem erkennbaren Bezug zu einer Partei.
Die Regelung wird bereits bei der Vergabe von Schulräumen angewandt und wird nun auf alle kommunalen Räume, wie zum Beispiel Säle von städtischen Einrichtungen oder Bürgerhäusern sowie die Räume der kommunalen Tochtergesellschaften erweitert.