Pressemitteilung Nr. 188 vom 21.03.2019 Kulturbodendeponie: Verwaltung bringt Aufstellungsbeschluss für weiteren Schulstandort in die Stadtverordnetenversammlung ein

Um weitere dringend benötigte Flächen für die Bildungsinfrastruktur baurechtlich zu sichern, bringt die Stadtverwaltung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 163 „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“ mit entsprechender Flächennutzungsplanänderung in die Stadtverordnetenversammlung am 3. April 2019 ein. Das vorgesehene Bebauungsplangebiet umfasst die so genannte Kulturbodendeponie in der Waldstadt I, einschließlich der Trasse der Wetzlarer Straße.

„Da der Standort Kulturbodendeponie im Zusammenhang mit dem Schulstandort Waldstadt Süd diskutiert wird, gehen wir zügig der Frage nach, welche Nutzungen in der Kulturbodendeponie machbar sind“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt. „Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 163 steht aber erst am Anfang.“   

Das Untersuchungsgebiet ist derzeit planungsrechtlich als Außenbereich zu beurteilen. Ein Teil der ehemaligen Kulturbodendeponie wird im Moment durch eine private Firma zur Betreibung einer Kompostieranlage genutzt. Der Rest der Deponiefläche ist eine mit Bauschutt aufgeschüttete Brachfläche, die in den Randbereichen dicht mit Bäumen und Sträuchern bewachsen ist. Das Plangebiet ist öffentlich nicht erschlossen; es existieren nur unbefestigte Wegeverbindungen. Der Standort wird im Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt geführt.

Anlass für die Planung ist die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung festgelegte Umsetzung eines Schul- und Sportstandortes. Es soll daher geprüft werden, ob neben Schulneubauten auch zwei Großspielfelder entsprechend der Sportentwicklungsplanung möglich wären. Im weiteren Verfahren ist zu klären, welche Baumassen und welche Bedarfe sich im Plangebiet unterbringen lassen.

Zur Konkretisierung der Planinhalte soll eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Dafür ist eine verkehrstechnische Untersuchung und eine Umweltprüfung mit Biotopkartierung und Artenschutzgutachten durchzuführen. Die naturschutzfachlichen Prüfungen sind vor allem notwendig, um den Verlauf der Trasse der Wetzlarer Straße als Straßenerschließung des Gebietes zu klären. Die Tragfähigkeit des Untergrunds ist durch ein Baugrundgutachten zu ermitteln. Um das gesamte Bebauungsplangebiet als Schul- und Sportstandort nutzen zu können, müssen Ankaufverhandlungen mit verschiedenen Grundstückseigentümern geführt werden. 

Die Vorprüfungen sollen im Jahr 2019 abgeschlossen werden, mit dem Bebauungsplanverfahren könnte so 2020 begonnen werden. In Abhängigkeit von den ermittelten Nutzungsbeschränkungen kann das Verfahren bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen.