Pressemitteilung Nr. 124 vom 03.03.2021 Potsdam und Schönwalde-Glien sprechen sich gegen Raststätten-Verlagerung nach Potsdam aus

Gemeinsames Schreiben an Ministerien / Argumente für Ausbau an jetzigen Standorten
Rast- und Tankstelle Wolfslake
© Rast- und Tankstelle Wolfslake
Rast- und Tankstelle Wolfslake. Foto Gemeinde Schönwalde

In einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sowie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur haben Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert und der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde-Glien, Bodo Oehme, eine erneute Prüfung des Vorhabens zum Neubau einer Raststätte an der A10 in Potsdam Nord bzw. am jetzigen Standort gefordert.

Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren zur Errichtung der neuen Raststätte als Ersatz für die vorhandenen Raststätten Wolfslake in der Gemeinde Schönwalde-Glien. Die Planung wurde vom Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg durchgeführt; seit dem 1. Januar 2021 ist die Vorhabenträgerschaft auf Die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Das Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg ist die dafür zuständige Planfeststellungsbehörde.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien spricht sich ausdrücklich dafür aus, die Raststätte Wolfslake im Gemeindegebiet zu behalten und sieht dort auch Erweiterungsmöglichkeiten; ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung liegt vor. Gleichzeitig wird der neue Standort in Potsdam deutlich abgelehnt.

Durch die vorgeschlagene Planung, verbunden mit dem geplanten Rückbau der bisherigen Rastanlagen und deren Parkplätze entstehen für Lkw, Busse und Caravans lediglich 14 zusätzliche Plätze. Die Erhöhung des Stellplatzangebotes für Lkw ist aber eines der Hauptargumente für die aktuelle Planung. „Es ist fraglich, ob diese geringfügige Erweiterung den erheblichen Aufwand und Eingriff rechtfertigt“, heißt es in dem Schreiben von Landeshauptstadt und Gemeinde. Beide weisen darauf hin, dass die bisherigen Planungen den Verlust qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen mit sich bringen würde und sehen dies im Konflikt zum Ziel der Landesregierung, die Landwirtschaft zu stärken. Des Weiteren ist der vordringliche Grund der Abstände zu vorhandenen Raststätten als Argument für die Neuplanung zu bezweifeln: Der Abstand zwischen Wolfslake West und dem geplanten Standort beträgt 19,7 Kilometer, die Fahrzeit etwa 13 Minuten. „Dieser zeitliche Abstand sollte nicht den Ausschlag geben für die Planung einer neuen Raststätte mit der dazugehörigen neuen erheblichen Flächenversiegelung.“

Ein Argument für das Aufgeben der beiden Raststätten von Wolfslake ist die derzeitig fehlende Erschließung mit Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser. Diese erfolgt derzeit am Standort durch Brunnen und eine eigene Kläranlage mit zeitlich befristeter Genehmigung. Nach Einschätzung der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Stadt Potsdam wäre aber der Anschluss an die vorhandenen Trink- und Abwasserleitungen der benachbarten Ortslagen durchaus möglich – eine vertiefende Untersuchung ist bisher dazu nicht erfolgt und wäre zumindest wünschenswert. Der Standort Potsdam Nord müsste komplett neu erschlossen werden.
 
Die Landeshauptstadt und die Gemeinde möchten gemeinsam zu einer Lösung beitragen, welche den Flächenverbrauch und den Eingriff in die Natur und die Landschaft minimiert. Gute Böden für die Landwirtschaft müssen gesichert werden, denn Brandenburg setzt auf seine gute Landwirtschaft. Es muss entsprechend des Landesentwicklungsplanes der Hauptstadtregion LER HR Punkt 2.4 Schutzgut Boden entsprochen werden. Daher sind ein zügiges Verfahren und ein wirtschaftlich vertretbarer Umgang mit Steuermitteln möglich. „Wir haben den Eindruck, dass im Laufe der Planungszeit neue Entwicklungen oder erkennbare Alternativen nicht oder zumindest nicht ausreichend genau geprüft und abgewogen worden sind“, heißt es in den Schreiben an die Ministerien.

Die Landeshauptstadt Potsdam und die Gemeinde Schönwalde-Glien haben die Ministerien deshalb aufgefordert, den Erhalt und Ausbau der Standorte Wolfslake dem Neubau einer Raststätte in Potsdam vorzuziehen und das Vorhaben vor dem Hintergrund der vorgebrachten Argumente nochmals vertiefend zu prüfen.