Per Allgemeinverfügung hat die Landeshauptstadt Potsdam, Untere Wasserbehörde, am 9. August 2019 ein Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Hilfe von Pumpeinrichtungen zu Bewässerungszwecken erlassen. Das war notwendig, da aufgrund der langen anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit ausbleibenden Niederschlägen und temperaturbedingt hohen Verdunstungsraten der erforderliche mittlere Niedrigwasserabfluss an den für die Landeshauptstadt Potsdam relevanten Pegeln der Havel und der Nuthe nicht mehr sichergestellt werden konnte. Für die Bevölkerung zeigten sich die Auswirkungen dieser wasserwirtschaftlich angespannten Situation in Form von sinkenden Wasserständen in Flüssen und Seen, vermehrtem Algenwachstum und Fischsterben auf Grund von Sauerstoffmangel. Die Allgemeinverfügung war vorerst bis zum 30. September 2019 befristet.
In den vergangenen Tagen waren zwar Niederschläge zu verzeichnen, diese reichten jedoch nicht annähernd aus, die Wasserstände an den relevanten Pegeln soweit aufzufüllen, dass zumindest die erforderlichen Niedrigwasserabflüsse erreicht werden. Aus diesem Grund sieht sich die Landeshauptstadt Potsdam in der Pflicht, die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung bis zum 31. Oktober 2019, um den Schutz der Gewässer soweit wie möglich zu gewährleisten.
Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.
Hintergrund
Gemäß Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 9. Juli 2019 sollen, sobald in drei aufeinanderfolgenden Wochenberichten am maßgeblichen Richtpegel eines Flussgebietes der Jahreswert des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ) erreicht oder unterschritten wird, Maßnahmen des wasserrechtlichen Vollzugs zum sparsamen Wasserverbrauch zum Einsatz kommen. Im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam bilden die Nuthe bei Babelsberg und die Havel bei Ketzin die maßgeblichen Pegel. Die maßgeblichen Pegel für den MNQ sind: Nuthe: 1,84 m³/s, Havel: 20,4 m³/s. Diese erforderlichen Mindestdurchflussmengen wurden seit der Mitte Juli nicht erreicht. Auch andere Wasserbehörden im Land Brandenburg und der gesamten Bundesrepublik haben auf Grund der angespannten wasserwirtschaftlichen Situation Entnahmeverbote in ähnlicher Form erlassen müssen.
Downloads
- Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Potsdam zum Verbot der Wasserentnahmen