Pressemitteilung Nr. 326 vom 28.05.2013 Radverkehrssicherheit: 138 Gefahrenmeldungen eingegangen

Seit dem Aufruf des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Matthias Klipp, Gefahrenstellen für den Radverkehr zu melden, sind insgesamt 138 Gefahrenmeldungen in Form von E-Mails, Anrufen bei der Behördennummer 115 und über die Internetplattform Maerker.de bei dem Radverkehrsbeauftragten Torsten von Einem eingegangen.

Die Meldungen differieren in ihrem Umfang und in der Ausführlichkeit der Beschreibung der Gefahrenstelle stark. Durchschnittlich enthält eine Meldung mindestens zwei konkrete Orte, die von den Bürgern als gefährlich eingeschätzt werden. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Matthias Klipp stellt fest: "Wir freuen uns, dass so viele Potsdamerinnen und Potsdamer dem Aufruf gefolgt sind. Radverkehrssicherheit ist eine Sache, die wir in der Landeshauptstadt sehr ernst nehmen."

In der Auswertung und Beantwortung der Meldungen zeigte sich, dass die genannten Punkte nur teilweise Gefahrenstellen für den Radverkehr sind. Es gingen ebenso Wünsche der Potsdamer Bürger zur Verbesserung der Fahrradsituation, des Fahrradklimas insgesamt sowie zu Gefahrenstellen, die nicht im Zusammenhang mit dem Radverkehr stehen, ein.

Die Wünsche der Bürger reichen von der Öffnung aller Einbahnstraßen für den Radfahrer, über mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an Bahnhöfen, dem Einrichten von Fahrradstraßen bis hin zum Ausbau und der Errichtung verschiedener Radwege. Ebenso wurden der Verwaltung Wünsche, wie die Einrichtung von Tempo 30 Zonen und die Prüfung der Installation von Verkehrsschildern sowie kürzere Wartezeiten an Ampeln, mitgeteilt.

Die Beantwortung aller eingegangenen Meldungen, wobei zu großen Teilen auch auf die Wünsche und nicht gefahrenrelevanten Anmerkungen Bezug genommen wird, ist sehr umfangreich und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die bisherige Auswertung lässt aber schon einen Überblick über die gefährlichen Thematiken zu. Aussagen zu den konkret genannten Orten und den Lösungsmöglichkeiten werden erst nach Abstimmung mit allen Beteiligten und Abschluss der Bearbeitung vorgenommen. Die genannten Stellen müssen von den Zuständigen noch geprüft werden, innerhalb dessen teilweise noch Verkehrsbeobachtungen notwendig sind.

Insgesamt zeigt sich in den Meldungen, dass sich die Radfahrer von den Autofahrern eine stärkere Akzeptanz und Wahrnehmung als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wünschen und alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer) sich den Paragraphen 1 der Straßenverkehrsordnung "ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht" wieder stärker ins Bewusstsein rufen und zum selbstverständlichen Handeln machen sollten. Räume, die von mehreren und unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern beansprucht werden, erfordern ein rücksichtsvolles Umgehen miteinander. Von einigen Bürgern wird auch die mangelnde Kenntnis der Verkehrsregeln angemerkt, die zu Verunsicherung und rücksichtslosem Verhalten führen.

Aus den Meldungen gehen unterschiedliche Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern hervor.

Wahrnehmung der Radfahrer an Kreuzungen/Einmündungen
An Kreuzungen und Einmündungen fühlen sich Radfahrer häufig unzureichend vom motorisierten Verkehr wahrgenommen, welches sich in Äußerungen "der Radfahrer wird übersehen" zeigt.

Geringer Abstand zwischen Pkw und Radfahrer
Ein weiteres sich abzeichnendes Problemfeld ist der Abstand zwischen Radfahrer und dem parkenden bzw. fahrenden motorisierten Verkehr. Einige der Gefahrenmeldungen bemängeln, dass die Autofahrer häufig mit einem zu geringen Abstand die Radfahrer überholen. Ebenso werden parkende Autos häufig als Gefahrenursache angegeben. Parkende Autos im Kreuzungsbereich führen zu einer unübersichtlichen und uneinsichtigen Kreuzung, das Öffnen der Tür nach dem Parkvorgang stellt ebenso eine Gefahr für Radfahrer dar.

Nutzung/Notwendigkeit Schutzstreifen
Aus den Meldungen geht auch hervor, dass die Nutzung eines Schutzstreifens und somit die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn und die Motivation der Einrichtung eines Schutzstreifens nicht umfassend bekannt ist.

Bei Schutz- und Radfahrstreifen, die im Zuge der Verbesserungen der Radverkehrsanlagen auch in Potsdam eingesetzt werden, wird der Radfahrer auf der Fahrbahn geführt. Diese Führungsform des Radverkehrs gilt aufgrund des direkten Sichtkontaktes zwischen Radfahrer und Kfz-Fahrer und in Auswertung der bisherigen Erfahrungen in Potsdam als besonders sicher.

Für die Einrichtung von Schutzstreifen ist neben den Sicherheitsaspekten der verfügbare Platz im Straßenraum von Bedeutung; denn häufig ist eine Anlage von einem separaten Radweg aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich. Natürlich werden die Straßen und deren Verkehrsbelastung sowie die Möglichkeit der Herstellung der Markierung hinreichend in Bezug auf die vorhandenen Regelwerke geprüft, bevor dem Radfahrer auf der Fahrbahn ein Bewegungsraum zugewiesen wird. Das Kfz darf die Schutzstreifen nur im Bedarfsfall überfahren.

Für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen
Die Radfahrenden bemängeln beispielsweise, dass die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer bei den Autofahrern nicht auf Akzeptanz stößt, so dass die Radfahrer sich teilweise beschimpfen lassen müssen, obwohl diese sich legal verhalten. Dies zeigt uns, dass auch mittels der Öffentlichkeits- und Pressearbeit bei neu freigegebenen Einbahnstraßen stärker aufgeklärt werden muss.

Bis zum 1. Juni 2013 gemeldete Gefahrenstellen fließen noch in die Auswertung ein, innerhalb dessen die gesammelten Gefahrenbeschreibungen aufgearbeitet, geprüft und ausgewertet werden. Anschließend wird über das Ergebnis informiert.