Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung

(© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate)
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Richtlinie 

Januar 2013: Die "Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung" wurde geringfügig verändert von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Verändert wurde - abgesehen von einzelnen Formulierungen - vor allem die Wirkung auf Bebauungspläne, die sich bereits im Verfahren befinden. Die Richtlinie folgt einem Beschluss der Stadtverordneten vom März 2012.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.01.2017 wurde die Richtlinie zur Kostenbeteiligung durch das inhaltlich überprüfte und fortgeschriebene Potsdamer Baulandmodell abgelöst.

 

Hintergrund: Studie des DIFU

Zahlreiche Städte in Deutschland beteiligen die Investoren an den Kosten der sozialen Infrastruktur, dieses wurde auch in Potsdam diskutiert. Es gab bisher keinen Vergleich der Modelle und vor allem keine Einschätzung, wie sich dieses auf die Wohnkosten auswirken würde.

Deshalb beauftragte die Stadtverwaltung Potsdam das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) mit der Untersuchung folgender Fragen: Wie können Grundstücksentwickler rechtssicher an den Kosten sozialer Infrastruktur beteiligt werden? Welche Modelle werden in anderen Städten angewendet? Welche Bedingungen müssen dafür erfüllt werden? Welche Folgen haben diese Modelle auf Grundstückskosten und Mieten? Begleitend zur Studie fanden im März und August 2012 zwei Workshops statt. Teilnehmer waren Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtspuren-Unternehmen und der freien Wohnungswirtschaft sowie Vertreter aus verschiedenen Bereichen der Verwaltung. Von ihren Erfahrungen mit den teilweise schon seit Jahren angewendeten Modellen berichteten Stadtvertreter aus München, Freiburg und Syke bei Bremen.

 

Kontakt
Herr Anderka, Bereich Gesamtstädtische Planung
sebastian.anderka@rathaus.potsdam.de

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Potsdamer Baulandmodell

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04. März 2020 findet die fortgeschriebene "Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam", kurz "Potsdamer Baulandmodell", in seiner aktuellen Fassung Anwendung in allen Bebauungsplanverfahren, die zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen. Das Potsdamer Baulandmodell regelt dabei, in welchem Umfang Planungsbegünstigte an den Kosten für die Herstellung von Plätzen in sozialen Infrastruktureinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte und Grundschulen) beteiligt werden können. Hinzu kommt die Verpflichtung, einen Teil der neu geschaffenen Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten.