Musikschullehrkraft für Violine

Potsdam wächst und damit auch die Aufgaben in der Verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Musikschule zur befristeten Anstellung nach § 14 Abs. 1 TzBfG bis 31.07.2025 mit 70 % der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (21 Wochenstunden á 45 Minuten) mit Option der Aufstockung auf 73,33% eine

Musikschullehrkraft für Violine
Entgeltgruppe E 9bM TVöD (VKA), Teilzeit

Bewerbungsschluss: 16. Juli 2024

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier:

Musikschullehrkraft für Violine