FAQ Wahlvorschlagswesen Kommunalwahl 2024

Häufig gestellte Fragen
In einer Wahlurne stecken zwei bunte Zettel und an der Wahlurne hängt ein Zettel mit einem Fragezeichen.
© Landeshauptstadt Potsdam / Grit Hirschfeld
Wer kann einen Wahlvorschlag einreichen?

Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbenden eingereicht werden. Sich bewerbende Personen auf dem Wahlvorschlag müssen im Wahlgebiet der Stadt Potsdam wahlberechtigt sein.

Gibt es Fristen für die Wahlvorschläge?

Ja. Fristende für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 66. Tag vor der Wahl, um 12 Uhr. Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 endet die Frist somit am 4. April 2024.

Wie viele Wahlvorschläge können eingereicht werden?

Für jeden Wahlkreis kann nur ein Wahlvorschlag eingereicht werden. Potsdam besteht zur Kommunalwahl 2024 aus 6 Wahlkreisen. Somit können 6 Wahlvorschläge eingereicht werden. Wahlkreisbezogene Wahlvorschläge derselben Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe gelten auf Wahlgebietsebene als verbunden.

Wer benötigt Unterstützungsunterschriften?

Parteien, die seit der letzten jeweiligen Wahl ununterbrochen mit mindestens einem Mitglied in der Stadtverordnetenversammlung oder einer bzw. einem Abgeordneten im Landtag oder einer bzw. einem im Land Brandenburg in den Bundestag gewählten Abgeordneten vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Einzelbewerbende, die aufgrund eines Einzelwahlvorschlags Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, benötigen ebenso keine Unterstützungsunterschriften. Ist dies nicht zutreffend, benötigen Sie Unterstützungsunterschriften.

Wie werden Unterstützungsunterschriften geleistet?

Eine Unterstützungsunterschrift kann von jeder zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung im Wahlkreis wahlberechtigten Personen geleistet werden. Für jede Wahl kann für das Wahlgebiet Potsdam nur ein Wahlvorschlag mit einer Unterschrift unterstützt werden. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die sich bewerbende Person selbst ist nicht zulässig. Eine Unterschriftenleistung erfolgt ohne vorherige Anmeldung im Bürgerservicecenter. Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden durch den Wahlleiter aufgesetzt.

Das Bürgerservicecenter befindet sich in der Yorckstraße 22. Die Unterstützungsunterschrift kann direkt und ohne Termin am Schalter 13 geleistet werden. Der Schalter ist Mo von 10-18 Uhr, Di-Do von 8-18 Uhr und Fr von 8-12 Uhr besetzt und am Samstag den 23.3.2024 von 8-12 Uhr.

Gibt es für die Einreichung der Unterstützungsunterschriften eine Frist?

Ja. Fristende für die Einreichung von Unterstützungsunterschriften ist der 67. Tag vor der Wahl, um 16 Uhr. Für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 endet die Frist somit am 3. April 2024.

Wie und wo wird der Wahlvorschlag eingereicht?

Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter einzureichen. Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Unterlagen einen Termin bei dem Kreiswahlleiter der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Dr. Tolksdorf, unter wahlbuero@rathaus.potsdam.de. Zusätzlich zur persönlichen schriftlichen Abgabe der Unterlagen sind grundsätzlich alle Angaben auch auf dem brandenburgischen Formularserver vorzunehmen.
Den Formularserver finden Sie hier:

https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lwl/kw/index

Welche Dokumente müssen eingereicht werden?

Zusammen mit dem Kreiswahlvorschlag (Anlage 5a) müssen ggf. die Unterstützungsunterschriften, die Zustimmungserklärung (Anlage 7a), die Wählbarkeitsbescheinigung (Anlage 8a), die Niederschrift über die Aufstellungsveranstaltung (Anlage 9a) und die Versicherung an Eides statt (Anlage 8c) eingereicht werden. Alle Anlagen finden Sie auf dem brandenburgischen Formularserver unter

https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen/aufstellung-von-wahlvorschlaegen/

Wer entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge?

Spätestens am 58. Tag vor der Wahl beschließt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Was ist, wenn die Wahlvorschläge fehlerhaft sind?

Bei der Abgabe der Unterlagen erfolgt eine Sichtkontrolle. Die einreichende Person erhält gegebenenfalls eine Mängelliste und hat bis zum Fristende die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen.

Wo finde ich mehr Informationen zum Wahlvorschlagswesen?

Zusätzliche Informationen finden Sie im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) unter:

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg