Volksbegehren "Hochschulen erhalten"

Das Volksbegehren "Hochschulen erhalten" findet im Zeitraum vom 10. April bis 9. Oktober 2013 statt. Wie dem Wortlaut des Volksbegehrens zu entnehmen ist, enthält es folgende Forderungen:

  • den Erhalt der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) und der Hochschule Lausitz Cottbus/Senftenberg (FH) als eigenständige Hochschulen sowie den Erhalt derer Studien- und Lehrkapazitäten,
  • eine grundlegende Überarbeitung der Hochschulfinanzierung in Brandenburg, eine entscheidungswirksame Mitbestimmung aller Betroffenen und Einbeziehung in den Reformprozess und
  • ein Gesamtkonzept für die Hochschullandschaft in Brandenburg bevor über die Zukunft einzelner Hochschulen entschieden wird.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn mindestens 80.000 Stimmberechtigte im Land Brandenburg durch ihre gültige Unterschrift das Volksbegehren unterstützt haben. Die Eintragung der Unterschrift muss in Eintragungslisten erfolgen, die bei der Abstimmungsbehörde am Wohnort ausliegen. Sie kann auch per brieflicher Eintragung vorgenommen werden.

Eintragungsräume der Landeshauptstadt Potsdam, in denen die Eintragungslisten ausliegen:

1.    Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße 79/81

       montags                                10 - 18 Uhr
       dienstags bis donnerstags         8 - 18 Uhr 
       freitags                                   8 - 14 Uhr

2.    Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1 

3.    Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44 

       Öffnungszeiten beider Bibliotheken:
       montags                                  13 - 18 Uhr
       dienstags                                 10 - 13 Uhr
       donnerstags und freitags            13 - 18 Uhr
       samstags                                 10 - 12 Uhr
 

Eintragungsberechtigt sind alle Deutsche, die:

  •  das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 10. Oktober 1997 geboren sind,
  •  seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
  • nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen. In oben genannten Eintragungsräumen können sich nur Bürger eintragen, deren Hauptwohnung sich in Potsdam befindet. Vor der Eintragung hat man sich mit einem gültigen Personaldokument auszuweisen. Die Eintragung muss gut lesbar und vollständig sein. Unvollständige Eintragungen führen bei der abschließenden Prüfung zur Ungültigkeit.
Gleichermaßen zur Ungültigkeit führt, wenn eine Eintragung mehrfach (egal ob in eine Liste oder per Eintragungsschein) erfolgte. Es wird auch die zuerst geleistete Unterschrift ungültig.
 

Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person schriftlich, elektronisch, d.h. online bzw. per E-Mail (Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. 

Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich abgegeben hat.

Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 9. Oktober 2013, 16 Uhr eingeht. Entsprechend rechtzeitig ist der Antrag auf briefliche Eintragung zu stellen. 

Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Abstimmungsleiter
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

E-Mail: Wahlbuero@Rathaus.Potsdam.de
Tel.: +49 331 289-1253
Fax: +49 331 289-3880  

Falls Sie noch Fragen zum Volksbegehren haben, benutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.

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