![vermauftrag](/system/files/styles/potsdam_main_node_full_xs_1x/private/images/vermauftrag_0.jpg?h=cf5e59e4&itok=HXgNd0Bl)
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Grenzvermessung
Die Grenzvermessung beinhaltet die Grenzfeststellung bestehender oder die Bildung neuer Grenzen sowie die Abmarkung von Grenzen. -
Grenzanzeige
Anzeige des Grenzverlaufes in der Örtlichkeit in einem nichtamtlichen Verfahren -
Amtlicher Lageplan, einfacher Lageplan
Durch Vermessung entsteht eine bildliche Darstellung des Baugrundstückes oder der Grundstücke nach den Forderungen der Bauvorlagenverordnung. -
Absteckung
Übertragung der Projektmaße eines Bauprojektes vor Baubeginn in die Örtlichkeit -
Gebäudeeinmessung, Einmessung baulicher Anlagen
Die Gebäudeeinmessungspflicht entsteht mit der Errichtung oder der Grundrissänderung eines Gebäudes, ohne dass es eines Hinweises durch die Behörde oder eines Verwaltungsaktes bedarf -
Grundflächen- und Höhennachweis
Nachweis über die der Baugenehmigung entsprechenden Errichtung eines Gebäudes; wird durch das lage- und höhenmäßige Aufmessen des Baukörpers erbracht
Ansprechpartner im Bereich Vermessung:
Frau Uhlig, Telefon: +49 331 289-3190
Herr Paarsch, Telefon: +49 331 289-3189