Vermessungsleistungen

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    • Grenzvermessung
      Die Grenzvermessung beinhaltet die Grenzfeststellung bestehender oder die Bildung neuer Grenzen sowie die Abmarkung von Grenzen.
    • Grenzanzeige
      Anzeige des Grenzverlaufes in der Örtlichkeit in einem nichtamtlichen Verfahren
    • Amtlicher Lageplan, einfacher Lageplan
      Durch Vermessung entsteht eine bildliche Darstellung des Baugrundstückes oder der Grundstücke nach den Forderungen der Bauvorlagenverordnung.
    • Absteckung
      Übertragung der Projektmaße eines Bauprojektes vor Baubeginn in die Örtlichkeit
    • Gebäudeeinmessung, Einmessung baulicher Anlagen
      Die Gebäudeeinmessungspflicht entsteht mit der Errichtung oder der Grundrissänderung eines Gebäudes, ohne dass es eines Hinweises durch die Behörde oder eines Verwaltungsaktes bedarf
    • Grundflächen- und Höhennachweis
      Nachweis über die der Baugenehmigung entsprechenden Errichtung eines Gebäudes; wird durch das lage- und höhenmäßige Aufmessen des Baukörpers erbracht

    Ansprechpartner im Bereich Vermessung:

    Frau Uhlig, Telefon: +49 331 289-3190
    Herr Paarsch, Telefon: +49 331 289-3189

    E-Mail: Katasteramt.Vermessung@Rathaus.Potsdam.de