Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs und Erholungsorten

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Kreisordnungsbehörde hat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.03.2006 für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen
Sie regelt u.a.:

  • Öffnungszeiten von Verkaufsstellen mit bestimmten Waren

Die Ordnungsbehördliche Verordnung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 4/2006 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. März 2006 veröffentlicht.

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