Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam als Kreisordnungsbehörde hat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam vom 01.03.2006 für das Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen
Sie regelt u.a.:
- Öffnungszeiten von Verkaufsstellen mit bestimmten Waren
Die Ordnungsbehördliche Verordnung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 4/2006 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. März 2006 veröffentlicht.
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- Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs und Erholungsorten, pdf