Neues Förderprogramm für Potsdamer Unternehmen

KMU-Förderung
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Die Landeshauptstadt Potsdam unterstützt im Zeitraum 2010 bis 2013 unternehmerische Maßnahmen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) des Handels, der Gastronomie und des produzierenden Handwerks. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg von 14. Juni 2010.

„Mit diesem Förderprogramm haben wir erstmals die Möglichkeit auch Händler, Gastronomen und Handwerksbetriebe zu unterstützen, die bisher nicht förderfähig waren" stellt der Oberbürgermeister fest. „Die Landeshauptstadt Potsdam wird die KMU-Förderung in den Jahren bis 2013 bis zu einer Größe von jährlich 50.000 € mitfinanzieren. Damit können Investitionen der örtlichen KMU in Höhe von jährlich rund 1 Mio. € zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze unterstützt werden."

Ziele der Stadt sind insbesondere die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Handels und die Stabilisierung des produzierenden Handwerks.

Die Grundsätze dieser Förderung in der Landeshauptstadt Potsdam orientieren sich an den mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) definierten Leitbildern sowie den inhaltlichen und räumlichen Handlungskonzepten und Schlüsselmaßnahmen. Sie wurden durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. Oktober 2009 beschlossen.

Was wird gefördert?
Es werden unternehmerische Maßnahmen von KMU des Einzelhandels in den zentralen Versorgungsbereichen Einkaufsinnenstadt und Stadtteilzentrum Babelsberg unterstützt. Dabei geht es insbesondere um Maßnahmen zur Neuansiedlung oder Existenzgründung sowie um Erweiterungen oder Modernisierungen vorhandener Geschäfte. In diesen beiden Bereichen sollen auch Maßnahmen des Einzelhandels und der Gastronomie gefördert werden, die zur Attraktivitäts- und Funktionssteigerung des öffentlichen Raums, Verbesserung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität städtischer Räume für Bewohner und Touristen nachhaltig beitragen.

Ein weiterer Schwerpunkt dieser Förderung sind unternehmerische Maßnahmen zur Stabilisierung des Handwerks des produzierenden Bereichs, insbesondere für die Standortsicherung, -verlagerung oder -erweiterung, aber auch für Modernisierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Neuansiedlungen in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt Potsdam. Förderfähig sind auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Stadt.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Grundförderung beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wovon 30 % aus EFRE-Mitteln und 5 % durch die Landeshauptstadt Potsdam bereit gestellt werden. Eine Erhöhung dieses Grundfördersatzes durch Festbeträge kann bei Schaffung neuer Arbeits- oder Ausbildungsplätze erfolgen. Der Höchstfördersatz (Grundförderung und Festbeträge) beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstförderung insgesamt max. 200.000 €.

Wie funktioniert es?
Interessierte Unternehmen wenden sich an den Bereich Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam und erhalten dort Information und Beratung zu diesem Förderprogramm sowie Unterstützung bei der Antragserarbeitung.

Den ausgefüllten Förderantrag übergibt das Unternehmen zuerst wiederum an den Bereich Wirtschaftsförderung. Dieser prüft den Antrag und bei positiver Bewertung bestätigt er die Bereitstellung des städtischen Mitfinanzierungsanteils in Höhe von 5 % der zuwendungsfähigen Kosten. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für eine Entscheidung über den Förderantrag durch die ILB. Erst dann reicht das KMU den Antrag formal bei der InvestitionsBank des Landes Brandenburg ein.

Ansprechpartner
Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam:
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Frau Uta Meng (Telefon 0331 - 289 2831)
produzierendes Handwerk

Herr Michael Krause (Telefon 0331- 289 2834)
Handel und Gastronomie

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