Pressemitteilung Nr. 571 vom 14.09.2012 Oberverwaltungsgericht weist NPD-Klage ab

Nach dem Verwaltungsgericht Potsdam hat heute auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen Einschüchterungsversuch der NPD gegen Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs abgewiesen (OVG 1 S 127.12). Der 1. Senat des OVG entschied, dass die Landeshauptstadt im Rahmen des Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe" sehr wohl zum Protest gegen die morgige NPD-Demonstration aufrufen darf. Damit hat sich mit Potsdam erstmals eine Stadt in dieser Frage gegen die rechtsextreme Partei durchgesetzt.

„Ich freue mich, dass auch das Oberverwaltungsgericht unserer Argumentation gefolgt ist", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Es zeigt sich, dass unsere jahrelangen Bemühungen für eine friedliche, tolerante Stadt und gegen jede Form von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit Früchte trägt. Rechtsextreme Gedanken haben bei uns keinen Platz." Das Oberverwaltungsgericht hob in seiner Urteilsbegründung zum einen hervor, dass hinter dem Aufruf das breite Bündnis „Potsdam bekennt Farbe" steht. Zum anderen betonte es, der Aufruf beruhe auf den Ideen und Forderungen des Neuen Potsdamer Toleranzedikts von 2008, wonach ein friedlicher Protest für jedermann ein gerechtfertigtes Anliegen sei.

Oberbürgermeister Jann Jakobs ruft die Potsdamerinnen und Potsdamer als Vorsitzender des Bündnisses „Potsdam bekennt Farbe" auf, zahlreich das um 11 Uhr beginnende Toleranzfest zu besuchen und friedlich gegen die NPD zu protestieren. „Mit dem Fest für Toleranz wollen wir zeigen, dass wir rechtsextreme und rassistische Bestrebungen ablehnen. Dazu gehört es auch, der NPD klar zu signalisieren, dass sie in unserer Stadt nicht erwünscht ist."


Die Pressestelle der Landeshauptstadt Potsdam ist am Samstag mit
Pressesprecher Stefan Schulz unter 0331 / 289 1262 zu erreichen.