Pressemitteilung Nr. 497 vom 09.09.2005 Vorsichtsmaßnahmen bei Arbeiten an alten Bungalows, Gartenlauben, Schuppen und Garagen beachten

Die Problematik Asbest und Teerpappe in alten Gebäuden ist verstärkt Thema von Bürgeranfragen im Bereich Umwelt. Angesichts der schönen Witterung nutzen viele Bungalow-, Gartenlauben- und Garagenbesitzer die Gelegenheit für Schönheitsreparaturen oder kleinere Umbauarbeiten an Ihren Gebäuden und verstoßen bei diesen Tätigkeiten oft aus Unkenntnis der Rechtslage gegen geltende Vorschriften. Gerade bei den genannten Gebäuden sind noch heute vielerorts Asbestzementerzeugnisse verbaut.

Seit 1993 besteht in Deutschland ein allgemeines, zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt erlassenes Asbestverbot (Chemikaliengesetz, Chemikalienverbotsverordnung und Gefahrstoffverordnung). Von diesem Verwendungsverbot ausgenommen wurden Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Es sind jedoch strenge Einschränkungen bei der Arbeit zu beachten.

Der Einbau neuer oder Wiedereinbau gebrauchter Asbestzementplatten ist für jedermann verboten. Ebenso sind Reinigungsarbeiten von Asbestzementdächern mit dem Ziel der anschließenden Beschichtung nicht erlaubt. Grundsätzlich sind alle Arbeiten an Asbestzementplatten so durchzuführen, dass eine Freisetzung bzw. Verschleppung von Asbestfasern, soweit wie möglich, vermieden wird. Daher ist beim Ausbau von Asbestzementerzeugnissen das Material feucht zu halten und Bruch unbedingt zu vermeiden. Nach dem Ausbau solcher Materialien handelt es sich um besonders überwachungsbedürftigen Abfall, der strengen Entsorgungsvorschriften unterliegt. Weil der Besitzer von Abfällen bis zur Entsorgung in der ordnungsrechtlichen Haftung ist, sollte mit der


Beseitigung unbedingt ein zuverlässiges, zertifiziertes Entsorgungsunternehmen beauftragt werden (z.B. ortsansässige Containerdienste). Die Übergabe der Abfälle an das Unternehmen sollte man sich durch den sogenannten Übernahmeschein dokumentieren lassen und diesen Schein als Nachweis fünf Jahre aufbewahren.

Kleinmengen können auch zur STEP GmbH Schadstoffsammelstelle, Neuendorfer Anger 9 (Nähe Lutherplatz, Babelsberg, Tel.: 0331 / 661 7150) in14482 Potsdam verbracht werden.
Öffnungszeiten: jeden Dienstag von 08.00 – 18.00 Uhr und jeden letzten Sonnabend im Monat von 09.00 – 12.00 Uhr.

Ein eben so großes Problem stellen alte Dachpappen dar. Früher wurden die Trägerbahnen mit Teerbeschichtungen versehen. In diesen Beschichtungen sind erhebliche Schadstoffe (sog. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK) enthalten, die krebserregend sind.
Heute kommt für die Beschichtung der Dachbahnen Bitumen zum Einsatz, das keine oder nur Spuren von PAK aufweist.

Aufgrund der Schadstoffhaltigkeit alter Teerdachbeläge sind bei Abrissarbeiten im privaten Bereich die gleichen Vorsichtsmaßnahmen, wie bei Asbest, zu ergreifen. Die Staubentwicklung ist zu unterbinden. Zum Selbstschutz sollte eine Atemschutzmaske getragen und der Hautkontakt vermieden werden. Die Abfälle sind ebenfalls als besonders überwachungsbedürftig eingestuft und wie Asbesterzeugnisse zu entsorgen.