Pressemitteilung Nr. 480 vom 08.09.2005 Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Vogelgrippe

- verstärkte Beobachtung und Untersuchung von Geflügel -

"Potsdamer Hühner müssen vorerst trotz drohender Vogelgrippe nicht in ihren Ställen bleiben. Alle Tierhalter sind jedoch aufgefordert entsprechend wirksame Vorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen", informierte heute die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Elona Müller. Hintergrund ist der bereits am
05. August von den russischen Veterinärbehörden gemeldete Ausbruch der Vogelgrippe durch den Virustyp H5N1 bei im Freiland gehaltenen Geflügel. Am 18. August wurde aus der russischen Republik Kalmückien über einen weiteren Ausbruch der Seuche berichtet.

Zu den Vorsichtsmaßnahmen gehört, Geflügel und Vögel möglichst nicht im Freien zu füttern. Hausgeflügel sollte keinen Kontakt zu wilden Wasservögeln haben. Hühner und Puten sollten nicht mit Wassergeflügel zusammen gehalten werden.

Es besteht nicht nur die Gefahr, dass die Einschleppung der Vogelgrippe durch illegale Importe von Geflügel und anderen Vögeln einschließlich Ziervögeln aus den Seuchenregionen zu einer Infizierung der Geflügelbestände Deutschlands führt. Auch der im September beginnende und bis Dezember andauernde Vogelzug stellt ein Risiko dar. Zur Verbreitung des Erregers kann es vorwiegend auf den aufgesuchten Mauser-, Rast- und Überwinterungsplätzen der Wildvögel kommen. Die Erregerübertragung auf Hausvögel ist durch direkten Kontakt mit Wildvögeln möglich. Das Verbraucherschutzministerium hat vorsorglich am 1. September eine Verordnung über die Untersuchung auf die klassische Geflügelpest erlassen. Durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt werden alle Jäger aufgefordert, von den erlegten Enten und Gänsen Proben zu nehmen und dem Amt zur virologischen Untersuchung zuzuleiten. Außerdem haben vom 15. Oktober bis15. Dezember Halter mit mehr als 100 Hühnern, Enten und Gänsen bzw. erwerbsmäßige Züchter, die diese nicht ausschließlich im Stall halten Untersuchungen der Tiere zu veranlassen. Die Untersuchung erfolgt im Landeslabor.
Unabhängig von der gegenwärtigen Seuchensituation sind alle Tierhalter außerdem verpflichtet folgende Rechtsvorschriften einzuhalten:

Nach der Viehverkehrs-Verordnung sind Halter von Geflügel jeder Art unabhängig von der Größe des Bestandes verpflichtet, ihren Betrieb bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe ihres Namens der Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen. Auch Änderungen müssen unverzüglich angezeigt werden.

Die gesetzliche Grundlage für die Bekämpfung der Vogelgrippe in Deutschland ist die Geflügelpest-Verordnung. Schon jetzt gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen:

-Registerführung (z.B. Zu- und Abgänge mit Datum, bisherige Besitzer, Transportunternehmer mit Anschrift).
-Gewerbsmäßige Geflügelfänger, die bei Ein- oder Ausstallungen von Geflügel tätig sind, müssen darüber genaue Aufzeichnungen führen.
-Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen.
-Einhaltung bestimmter seuchenhygienischer Maßnahmen bei einer Bestandgröße über 1000 Stück Geflügel.

Da Menschen sich mit dem Erreger der Vogelgrippe durch direkten Kontakt mit kranken oder verendeten Tieren sowie durch deren Ausscheidungen anstecken können, gehört zu den Vorsichtsmaßnahmen auch eine gründliche Hygiene. Zubereitete Nahrungsmittel stellen keine Gefahr dar.

Weitere Informationen gibt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Potsdam unter folgender Telefonnummer +49 331 289-1817 oder auf der Internetseite der Stadt Potsdam unter der Dienstleistung Tierseuchen.