Pressemitteilung Nr. 456 vom 21.07.2014 Bürgerbegehren Garnisonkirche zulässig

Wahlleiter Dr. Matthias Förster stellt das Ergebnis des Bürgerbegehrens zur Garnisonkirche vor.
© Landeshauptstadt Potsdam, Markus Klier
Wahlleiter Dr. Matthias Förster stellt das Ergebnis des Bürgerbegehrens zur Garnisonkirche vor. Foto: Landeshauptstadt Potsdam, Markus Klier


Der Wahlleiter der Landeshauptstadt Potsdam Dr. Matthias Förster hat heute der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis des Bürgerbegehrens für die Auflösung der „Stiftung Garnisonkirche Potsdam“ mitgeteilt. Danach wurden insgesamt 16.039 Unterschriften abgegeben. 14.285 Unterschriften waren gültig, 1754 ungültig. Erforderlich waren die Unterschriften von zehn Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Potsdam, also 13.326. „Das Bürgerbegehren ist damit erfolgreich“, teilte der Wahlleiter mit.

Das Bürgerbegehren hat auch die Voraussetzungen nach Paragraf 15 der Brandenburgischen Kommunalverfassung erfüllt. Es ist am 7. Juli beim Gemeindewahlleiter eingereicht worden. Es enthält die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen Vorschlag zur Kostendeckung. Gegenstand der Fragestellung des Bürgerbegehrens ist eine Angelegenheit der Stadt. Die Frage lautete: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Potsdam alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzt, um auf die Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam hinzuwirken?“

Auch bei der rechtlichen Prüfung hat sich kein Ausschlussgrund ergeben. Aus stiftungsrechtlicher Sicht ist die Fragestellung zulässig. Das Brandenburgische Stiftungsgesetz und die Satzung der Stiftung sehen die Auflösung einer Stiftung grundsätzlich vor – auch wenn die rechtlichen Möglichkeiten dabei sehr begrenzt sind. Es bestehen zwar Zweifel, dass die Landeshauptstadt Potsdam in rechtlich zulässiger Weise auf die Auflösung der Stiftung hinwirken darf. Der Oberbürgermeister wird daher eine umfängliche rechtliche Prüfung veranlassen und, sofern sich hieraus rechtliche Möglichkeiten ergeben, diese dann einleiten.

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Birgit Müller hat heute zu einer Sondersitzung der SVV eingeladen. Termin ist der 30. Juli 2014, 17.30 Uhr, im Plenarsaal des Rathauses Potsdam.