Pressemitteilung Nr. 428 vom 07.07.2014 Bürgerbegehren: Unterschriften werden geprüft

Dr. Matthias Förster nimmt Unterschriftenlisten für die Aufkösung der Garnisonkirchenstiftung entgegen
Die Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche übergibt Unterschriftenlisten an Wahlleiter Dr. Matthias Förster.
© Die Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche übergibt Unterschriftenlisten an Wahlleiter Dr. Matthias Förster.
Die Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche übergibt Unterschriftenlisten an Wahlleiter Dr. Matthias Förster. Foto Landeshauptstadt Potsdam, Markus Klier

Wahlleiter Dr. Matthias Förster hat am Montag die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens für die Auflösung der Garnisonkirchenstiftung entgegengenommen. Nach Angaben der Bürgerinitiative für ein Potsdam ohne Garnisonkirche seien mehr als 16.040 Unterschriften gesammelt worden. Zehn von 100 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern müssen eine gültige Unterschrift geleistet haben, damit das Begehren angenommen werden kann. In Potsdam sind daher zirka 13.300 Unterschriften nötig.

Über die Gültigkeit des Begehrens entscheiden die Stadtverordneten in öffentlicher Sitzung. Wird dem Begehren zugestimmt, so muss das Begehren umgesetzt werden. Wird es abgelehnt, wird das Begehren anschließend als Bürgerentscheid durchgeführt. Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt und mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten dem Anliegen zustimmen.

Wie Wahlleiter Dr. Matthias Förster bei der Annahme der Liste erklärte, werde jetzt die Rechtmäßigkeit geprüft. Innerhalb der nächsten 14 Tage würden somit die formalen Voraussetzungen der Listen kontrolliert sowie ein Abgleich der Unterschriften mit dem Melderegister durchgeführt. Sollte jemand unterschrieben haben der nicht wahlberechtigt ist oder der seinen Hauptwohnsitz nicht in Potsdam hat, so wird diese Stimme für ungültig erklärt. Auch wenn jemand mehrfach unterschrieben hat, so werden diese für ungültig erklärt.

Die Ermittlung der Zahl der Unterschriften ist ein Teil der rechtlichen Zulässigkeitsprüfung, in der zudem überprüft wird, ob Entscheidungskompetenzen der Gemeinde betroffen sind und das Thema des Bürgerbegehrens zulässig ist. Die Landeshauptstadt hat bereits vor dem Start des Begehrens die Initiatoren wie in der Kommunalverfassung verankert zur Fragestellung beraten.

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