Pressemitteilung Nr. 400 vom 02.08.2005 Durchführung von Krautungsarbeiten

Durch den Wasser- und Bodenverband „GHHK-HK-HS“ Nauen werden im nördlichen Teil laufend abflusssichernde Maßnahmen durchgeführt und auftretende Havarien beseitigt.

Die Krautungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung im Verbandsgebiet erfolgen im Zeitraum von August 2005 bis einschließlich Februar 2006.

Soweit es zur ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung erforderlich ist, haben entsprechend den Gesetzmäßigkeiten des Landes Brandenburg sowie der Verbandssatzung die Anlieger an Gewässern zu dulden, dass die Grundstücke durch die Unterhaltungspflichtigen bzw. deren Beauftragte betreten oder befahren werden.

Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass durch die jeweiligen Landwirtschaftsbetriebe, die mobile Weidenzauntechnik an den Gewässern betreiben, vor Beginn der Arbeiten dieser zurückzunehmen ist (mindestens 4,0 m von der Böschungsoberkante).

Die Terminabstimmung mit den Landwirtschaftsbetrieben wird vor Beginn der Arbeiten durch den Unterhaltungspflichtigen bzw. deren Beauftragte erfolgen.