Pressemitteilung Nr. 384 vom 27.07.2005 Radverkehrsführung auf der Humboldtbrücke

Kurzfristige Prüfung für einen Zweirichtungsradweg – mit Erneuerung der Humboldtbrücke entstehen Zweirichtungsradwege

Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörde im Einzelfall mit Verkehrszeichen zur Benutzung durch Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden.
Die Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung kann die Zahl der Fahrbahnüberquerungen für den Radverkehr senken. Anderseits entstehen erfahrungsgemäß neue Konflikte mit dem entgegenkommenden Radverkehr und an Kreuzungen und Einmündungen. Aus diesem Grund ist die Prüfung alternativer Maßnahmen unabdingbar.
Grundvoraussetzung für die Freigabe des Radfahrens in Gegenrichtung ist, dass neben den baulich festegelegten Breite der Verkehrsanlage, auch die Linienführung im Streckenverlauf für die Radfahrer insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen eindeutig und auch für Ortsfremde erkennbar ist. Da Knotenpunkte für Radfahrer besondere Gefahrenstellen darstellen, muss diese Führung besonders sicher gestaltet werden.
Dafür ist unter anderem die ausreichende Sichtbeziehung zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem in beide Richtung fahrenden Radverkehr notwendig. Vor allem ist auch auf die Sicht der über den Radweg abbiegenden Kraftfahrer zu achten. Diese erwarten und erkennen die damit verbundenen Gefahren häufig nicht ausreichend.

Die Stadtverwaltung Potsdam ist bemüht, die dargestellten örtlichen, baulichen und verkehrlichen Vorraussetzungen zur Ausweisung als verkehrssicheren Zweirichtungsradweg auf der Humboldtbrücke schnellstmöglich zu realisieren.
So werden die beidseitig der Nuthestraße verlaufenden Geh-/Radwege im Zuge der im nächsten Jahr beginnenden Erneuerung der Humboldtbrücke inkl. Verlegung der Tram in Seitenlage und der damit verbundenen Umgestaltung dieser Kraftfahrstraße im gesamten Abschnitt zw. Berliner Straße und Anbindung R.-Breitscheid-Str als spätere Zweirichtungsradwege planerisch berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass nach Abschluss der Arbeiten die Radfahrer auf beiden Seiten der Nuthestraße fahren können.
Mit Beginn der Bautätigkeit wird es ohnehin notwendig werden, wegen den damit verbundenen Sperrungen des auf der Seite zum Zentrum Ost gelegenen Geh- und Radweges, alle Fußgänger und Radfahrer auf der östlichen Nebenanlage sicher fahren zu lassen.

Um jedoch bereits kurzfristig die Ausweisung als Zweirichtungsradweg zu ermöglichen, prüft die Verwaltung momentan den hierzu erforderlichen Arbeits- und Beschilderungsaufwand. So wäre es möglich, nach Umsetzung kleinteiliger baulicher Maßnahmen im Bereich der Anbindung der Straße Am Babelsberger Park und Mühlenstraße vorhandene Engstellen und Gefahrenpunkte zu beseitigen. Sollte dies in den nächsten Monaten gelingen, können die Radfahrer zumindest auf der östlichen Seite der Nuthestraße auf kürzestem Weg zwischen Babelsberg und dem Potsdamer Zentrum pendeln.