Pressemitteilung Nr. 363 vom 02.06.2014 Landeshauptstadt steht zum Bau des Stadtkanals

Grundstückseigentümer kann Straße nicht sperren / Dortustraße öffentlich gewidmet

Die Landeshauptstadt Potsdam hält am Ziel fest, in den kommenden Jahren den Stadtkanal wieder in seiner gesamten früheren Ausdehnung erlebbar zu machen. „Auf den Flächen des früheren Stadtkanals kann und wird es keine andere Bebauung geben als das Kanalbett selbst“, sagte Matthias Klipp, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. Er reagierte damit auf die Ankündigung eines angeblichen Investors in den Medien, auf einem schmalen Streifen der Dortustraße ein mehrgeschossiges Wohnhaus errichten zu wollen. Derzeit liegt weder ein Bauantrag vor noch sei das Wohnbauvorhaben an dieser Stelle genehmigungsfähig, so Klipp.

Auf einem Großteil des Grundstücks gibt es öffentlich gewidmetes Straßenland. Der Eigentümer hatte in Medienberichterstattungen angekündigt, er werde die Dortustraße in Richtung Havelufer sperren. Das geht nicht, egal ob öffentlich oder privat, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen, so Klipp. Es handelt sich um ein Flurstück von 1080 Quadratmeter Größe, wovon 650 Quadratmeter öffentliche Straße sind und der andere Teil private Grünfläche. Auf einem weiteren Flurstück mit 418 Quadratmetern Größe ist mit einer Fernwärmeleitung mit Bestandsschutz bebaut.

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hat das Grundstück in der Innenstadt im Höchstgebotsverfahren verkauft. „Es ist unverantwortlich, dass der Landesbetrieb von den üblichen Veräußerungsverfahren beim Verkauf von Grundstücken mit öffentlich gewidmeten Straßen abgewichen ist und ein für die Entwicklung der Landeshauptstadt wichtiges Grundstück im Höchstgebotsverfahren ausgeschrieben hat“, so Matthias Klipp. Die Landeshauptstadt darf sich laut dem Brandenburgischen Straßengesetz an diesen Verfahren nicht beteiligen, da sie an haushaltsrechtliche Beschränkungen gebunden ist und keine Höchstpreise für öffentlich-gewidmetes Straßenland bezahlen darf.

Der Landesbetrieb hatte das Grundstück für mehr als 17.000 Euro auch der Landeshauptstadt zum Kauf angeboten. Die Berechnung des Verkehrswertes widerspricht allerdings erheblich dem Gutachten der kommunalen Bewertungsstelle. Der Verkehrswert wurde hier mit 5400 Euro angegeben. Zu diesem sachlich und fachlich ermittelten Preis wollte die Landeshauptstadt das Grundstück kaufen.

„Für die Verfolgung unserer langfristigen Planungsziele werden wir intensiv eintreten und alle  Möglichkeiten des Planungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts ausschöpfen. Das Planungsziel Wiederherstellung des Stadtkanals ist nicht verhandelbar“, so abschließend der Beigeordnete.