Pressemitteilung Nr. 330 vom 23.06.2005 Kooperationsvereinbarung zwischen der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule und der Städtischen Musikschule „ Johann Sebastian Bach“ unterzeichnet

Beigeordnete Gabriele Fischer überreicht Zuwendungsbescheid des MBJS

In Anwesenheit der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport Gabriele Fischer unterzeichneten heute der amtierende Schulleiter der Steuben- Gesamtschule Frank Brandt und der Direktor der Städtischen Musikschule Prof. Dr. Wolfgang Thiel eine Kooperationsvereinbarung über die künftige Zusammenarbeit beider Schulen im Rahmen des Ganztagsschulprojekts. Anschließend überreichte Gabriele Fischer den Schulleitern einen Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Höhe von 18.000 €, der im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“- Selbsthilfe die projektbezogene Neuanschaffung von Musikinstrumenten ermöglicht. "Der gelungene Beginn der Kooperation zwischen der Steuben- Gesamtschule und der Musikschule ist für alle Beteiligten eine große Ermutigung, auf dem eingeschlagenen Weg mit neuen Ideen und weiteren Projekten fortzufahren", sagte die Beigeordnete aus Anlass der Vertragsunterzeichnung.

Die Kooperationsvereinbarung ist in Potsdam die erste ihrer Art und stützt sich auf eine im Jahre 2003 zwischen dem Landesverband der Musikschulen Brandenburg e.V. und dem MBJS des Landes Brandenburg geschlossene Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Ganztagsschulen und öffentlichen Musikschulen. Ministerium und Musikschulverband bekunden darin ihr gemeinsames Interesse„die musisch-kulturelle Bildung in den Schulen durch musikpädagogische und musikpraktische Angebote so zu ergänzen, dass jede Schülerin und jeder Schüler seine musikalischen Fähigkeiten entdecken, erfahren und entfalten kann.“

Ziel der Vereinbarung ist es, für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 an der Steuben-Schule ein verbessertes schulisches Ganztagsangebot zu erreichen. Als mögliche Kooperationsformen wurden musikpraktische Angebote im rahmenplanmäßigen Unterricht und außerhalb dieses Unterrichts liegende Projekte vereinbart. Hierbei geht es sowohl um die Erarbeitung zeitlich begrenzter Vorhaben wie Workshops, Kurse oder klingende Instrumentenkunde im schulischen Musikunterricht als auch um die kontinuierliche Anleitung von Chören und Schülerbands. Des Weiteren wird der Besuch von Konzerten und Orchesterproben der Musikschule organisiert und Unterstützung bei schulischen Höhepunkten wie Zeugnisausgaben, Tagen der Offenen Tür oder Schulfesten geleistet werden. Diese Angebote sind je nach Bedarf und Absprache erweiterungs- und veränderungsfähig.