Pressemitteilung Nr. 329 vom 23.06.2005 "Kultur ohne Lärm nicht möglich"

Gutachten misst Lärmpegel von Großveranstaltungen und gibt Orientierung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen

"Die Durchführung von öffentlichen Kulturveranstaltungen gehört in einer historisch gewachsenen Stadt wie der Landeshauptstadt Potsdam zur Tradition und trägt zur Bereicherung der Lebensqualität aller Einwohner bei. Klar ist aber auch, dass Konzert und andere publikumswirksame Veranstaltungen ohne Lärm nicht möglich sind", betonte heute im Rahmen eines Pressegesprächs der Fachbereichsleiter für Umwelt und Gesundheit Andreas Ernst.
Vorgestellt wurde ein Gutachten zum Teilbereich Kultur, dass im Rahmen der Fortschreibung des Lärmminderungsplanes für die Stadt Potsdam aus dem Jahr 1997/98 vom Bereich Umwelt und Natur beauftragt wurde. Hintergrund sind zahlreiche in den letzten Jahren eingereichte Bürgerbeschwerden zu Lärmbelästigungen durch Kulturveranstaltungen. Das Gutachten wurde von der Ingenieurgesellschaft Hoffmann/Leichter aus Falkensee in der Zeit von Januar bis Mai 2005 erarbeitet.

An ausgewählten Veranstaltungsorten in Potsdam wurden die Schallwerte anhand mehrerer repräsentativer Musterveranstaltungen wie Volksfest, Rockkonzert, Klassikkonzert sowie Theater- und Filmaufführungen gemessen, mit dem Ziel einerseits die schalltechnische Einschätzung von Großveranstaltungen zu ermöglichen und andererseits ein nach Ortslage differenziertes Maßnahmekonzept zu erarbeiten. Messungen fanden im Lustgarten, auf dem Neuen Markt, dem Luisenplatz, in der Brandenburger Straße sowie im BUGA Volkspark statt.

Im Ergebnis der Untersuchungen wurde festgestellt, dass Kulturveranstaltungen in der Innenstadt und im Volkspark nicht ohne ein Überschreiten der Richtwerte und damit nicht ohne Lärm durchführbar sind. Es bleibt lediglich die Möglichkeit, Veranstaltungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach Einzelfallprüfung und mit zum Teil erheblichen kostenintensiven Auflagen zu genehmigen.

Die im Gutachten enthaltenen Orientierungswerte zur Vermeidung von örtlichen und zeitlichen Konzentrationen von Veranstaltungen bei gleichzeitiger Planungssicherheit für die Veranstalter und Schutz der Bevölkerung vor Lärmeinflüssen sind künftig Arbeitsgrundlage für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch den Bereich Umwelt und Natur. Wichtiges kriterium für die Akzeptanz von Freizeitlärm ist eine rechtzeitige und ausreichende Information der Bürgerinnen und Bürger durch den jeweiligen Veranstalter.