Pressemitteilung Nr. 322 vom 20.06.2005 Uferzone Griebnitzsee – Einigung im Bereich Virchowstraße bringt das Projekt maßgeblich voran

Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Mit Sachlichkeit und Energie von beiden Seiten auf eine Lösung hingearbeitet.“

Oberbürgermeister Jann Jakobs übergab heute einen Bauvorbescheid für einen längeren Abschnitt der Uferzone am Griebnitzsee an Jürgen Wolf, den bevollmächtigten Vertreter einer Anliegergemeinschaft im Bereich Virchowstraße.
Die Anliegergemeinschaft hatte nach Vorgesprächen mit der Stadtverwaltung Ende März einen Vorschlag für einen Uferbereich im Abschnitt Virchowstraße 7 bis 49 vorgelegt. Danach soll der Uferweg näher an das Ufer verlegt werden, die Flächen vom künftigen Weg zum Ufer öffentlich zugänglich bleiben und das Gelände in Anlehnung an die historische Gestaltung neu geformt werden. Dieser Vorschlag wurde schließlich als Bauvoranfrage an die Landeshauptstadt gerichtet.
Der dazu jetzt erlassene Bauvorbescheid lässt für dieses Projekt eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre zu und ermöglicht damit, dass bereits im kommenden Winter mit ersten Baumaßnahmen an dieser Stelle begonnen werden kann.
Für die Landeshauptstadt bedeutet dies, dass für den Bereich Virchowstraße die konkrete Grundlage für eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt wird, die sowohl die Öffentlichkeit des Weges (in verändertem Verlauf) sichert als auch die Betretungsrechte der Uferflächen für die Allgemeinheit garantiert.
Umfangreiche Verhandlungen mit der Anliegergemeinschaft, die auf Seiten der Landeshauptstadt vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service, Burkhard Exner, geführt wurden, haben einen einvernehmlich fixierten Katalog von Regelungen zum Ergebnis, die den Interessenausgleich zwischen der dauerhaft öffentlichen Nutzung der Uferzone und den privaten Interessen der Grundstückseigentümer sicherstellen.


Damit wird die Voraussetzung geschaffen, schrittweise mit der Erteilung der jeweiligen Baugenehmigung die durchgängige dauerhafte Nutzung des Uferweges und die öffentliche Zugänglichkeit des Ufers einvernehmlich sichern zu können. Im Gegenzug können die Eigentümer von Grundstücken, die bis zum See reichen, durch ein Wiederauffüllen des mit dem Mauerbau abgegrabenen Geländes ihre Hausgärten erweitern und nutzbar gestalten.
Die sehr detaillierten Regelungen stellen sicher, dass Baugenehmigungen auf der Grundlage des Bauvorbescheides nur erteilt werden, wenn die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit zuvor verbindlich fixiert wurde. D.h., im Bauvorbescheid wird unter anderem zur Voraussetzung erhoben, dass entweder die unwiderrufliche Zustimmung zur öffentlichen Widmung des Weges vorliegt sowie das Anerkenntnis der naturschutzrechtlichen Betretungsrechte für die Uferflächen oder aber dementsprechende Dienstbarkeiten. Die Regelungen des Bauvorbescheides legen zugleich fest, dass die Baumaßnahmen in zusammenhängenden Abschnitten und jeweils nur zwischen November und Mitte April durchgeführt werden. Schließlich wird verbindlich geregelt, dass die Veränderungen nur vollständig und nicht in Teilschritten realisiert werden dürfen.
Sicherheitsleistungen werden gewährleisten, dass die durchgängige Nutzbarkeit des Uferweges im Frühjahr auch dann gegeben ist, wenn – aus welchen Gründen auch immer – die Baumaßnahmen in der Wintersaison nicht beendet worden sind.
In die Regelung einbezogen werden auch vier Eigentümer von sogenannten „Oberlieger“-Grundstücken, die unabhängig von den Bedingungen des Mauergrundstücksgesetzes Uferflächen zwischen ihrem Hausgrundstück und dem See aus der Hand des Bundes erwerben wollen. Diese können sich so an den landschaftsgestalterischen Maßnahmen beteiligen, wenn sie zuvor entsprechende Rechte für die Öffentlichkeit verbindlich einräumen.
Für einen ersten konkreten Fall unterschrieb zeitgleich Caroline Flüh, eine der beteiligten Grundstückseigentümerinnen, eine Vereinbarung, die die Regelungen des Vorbescheides auf ihr Grundstück bezogen umsetzt und ausfüllt.
Dies dokumentiert, dass eine große Bereitschaft gegeben ist, die bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen zu beenden und eine einvernehmliche Lösung umzusetzen, die sowohl dem öffentlichen Interesse Rechnung trägt als auch die Belange der Grundstückseigentümer an der Virchowstraße berücksichtigt.
Oberbürgermeister Jann Jakobs begrüßte den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in diesem Teilbereich: „Mit großer Sachlichkeit und Energie ist von beiden Seiten auf eine Lösung hingearbeitet worden, die nicht nur die Grundlage für die Beendigung der Streitigkeiten bilden kann, sondern das Projekt Uferzone Griebnitzsee als Ganzes auch praktisch und konkret einen großen Schritt voranbringt. Dafür möchte ich allen Beteiligten ausdrücklich im Namen der Potsdamerinnen und Potsdamer danken. Hier wird demnächst ganz handfest ein neuer Weg in einer kulturvoll und nach historischem Vorbild gestalteten Uferlandschaft angelegt. Ich hoffe sehr, dass dies Beispiel und Ansporn ist, in weiteren strittigen Bereichen am Griebnitzsee ebenfalls zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen“, so Jann Jakobs.
Auch von Seiten der Anliegergemeinschaft wird die erreichte Einigung als großer Fortschritt gewürdigt: „Damit ist ein guter Anfang gemacht. Wir würden uns freuen, wenn die Offenhaltung des Uferwanderweges als Ausdruck des Bürgersinns der Griebnitzsee-Anlieger verstanden wird.“