Pressemitteilung Nr. 305 vom 21.05.2015 Pfingstberg: Reaktion des Oberbürgermeisters auf Döpfner-Interview

Oberbürgermeister Jann Jakobs erklärt als Reaktion auf die Interviews von Mathias Döpfner zur künftigen Gestaltung des Pfingstbergs wie folgt:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 15. September 1999 den Bebauungsplan Nr. 48 „Am Neuen Garten“ beschlossen. Der Bebauungsplan, seine Festsetzungen und Vorgaben sind seitdem bekannt und gelten seit der Rechtskraft durch Bekanntmachung vom 04.05.2000 – sowohl für den Grundstückseigentümer als auch für die Stadtverwaltung.

Der Bebauungsplan legt eine private Grünfläche um die Villa Henckel fest, die von einer weitaus größeren öffentlichen Grünfläche auf dem Gelände der ehemaligen Parkanlage abgegrenzt ist. Die öffentliche Zugänglichkeit der Grünfläche war und ist Planungsziel des Bebauungsplans. Ausweislich der Begründung des Bebauungsplans sollte eine „öffentliche Wegeführung entlang des Hangs“ ermöglicht werden. Dem Privatgrundstück sollten das Winzerhaus und die „engeren Gartenanlagen“ um die Villa Henckel als private Grünfläche zur Verfügung stehen.

In der Begründung des Bebauungsplans wird außerdem darauf abgestellt, dass der Denkmalpflege für eine „angemessene Gestaltung“ des Parks „z.B. des Grenzzauns“ Einflussmöglichkeiten offen stehen sollen.

Diese Festsetzungen des Bebauungsplans scheinen offenbar bei der zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und dem Nießbrauchnehmer geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nur eine untergeordnete Rolle gespielt zu haben.


Vielmehr haben beide Vertragsparteien vereinbart, dass als Gegenleistung für Sanierungsarbeiten die im Eigentum der Stiftung stehende Parkanlage dem Nießbrauchnehmer zur „privaten Nutzung“ überlassen wird. Diese Vereinbarung läuft jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplans zuwider, der die Wiederherstellung der Parkanlage als öffentliche Grünfläche vorsieht.

Deshalb war es notwendig, dass ich ein strukturiertes Genehmigungsverfahren initiiert habe. Darin sollten die planungsrechtlichen, denkmalrechtlichen, naturschutzrechtlichen und straßenrechtlichen Belange der vorgesehenen Rekonstruktionsplanungen und der gewünschten Nutzung geklärt werden. Leider hat diese Klärung nicht vor der Errichtung des Bauzauns stattgefunden, der aus Verkehrssicherungspflichten errichtet worden ist.

Das denkmalpflegerische Interesse an einem zusammenhängenden Bild der Parkanlage und das private Sicherheitsbedürfnis des Eigentümers der Villa Henckel musste mit den öffentlich-rechtlichen Belangen – vor allem den Festsetzungen des Bebauungsplans – abgeglichen werden. Als Lösung wurde eine Abgrenzung zwischen der privaten Grünanlage und dem öffentlichen Park durch eine optisch unauffällige Zwischeneinfriedung vereinbart, wie es auch in der Begründung des Bebauungsplans angesprochen ist.

Diese Zwischeneinfriedung kann jedoch nicht allein den Wünschen des Nießbrauchnehmers und Eigentümers der Villa Henckel folgen, sondern muss sich ihrerseits an den Festsetzungen des Bebauungsplans orientieren. Leider wird eine derartige Vergrößerung der privat nutzbaren Fläche verlangt, die deutlich über die Größe der planungsrechtlich festgesetzten privaten Grünfläche hinausgeht. Die Stadtverwaltung sieht sich daher nicht in der Lage, solch eine umfängliche Verlagerung der Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Bereich durch Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen.

Ich habe daher im Spitzengespräch mit der Stiftung und dem Nießbrauchnehmer am 5. Mai 2015 diesen Umstand problematisiert und eine näher an den Festsetzungen des Bebauungsplans angelehnte Variante der Zwischeneinfriedung vorgeschlagen. Dies wurde vom Nießbrauchnehmer abgelehnt.

Da die Stiftung sich nicht in der Lage sieht, die öffentliche Parkanlage so instand zu setzen, dass eine öffentliche Zugänglichkeit wieder ermöglicht werden kann, habe ich der Stiftung und dem Hauptausschuss vorgeschlagen, dass die Landeshauptstadt in einem ersten Schritt die Arbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherungspflicht übernimmt, um den im Bebauungsplan festgelegten öffentlichen Zweck zu sichern. Langfristig ist es sogar vorstellbar, dass die Landeshauptstadt die Fläche in ihr Eigentum übernimmt, und sie denkmalpflegerisch entwickelt – das bleibt aber weiteren Gesprächen mit der Stiftung vorbehalten.

Als Oberbürgermeister bin ich an festgesetzte Bebauungspläne gebunden. Bebauungspläne sind aber natürlich änderbar, wenn es dafür eine politische Mehrheit gibt. Im Hauptausschuss am 13.05.2015 war solch eine Mehrheit nicht erkennbar. Die Fraktion CDU/ANW kann aber selbstverständlich einen entsprechenden Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, der die Verwaltung zu einem Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 48 auffordert. Die politische Diskussion um solch einen Antrag bleibt dann abzuwarten.“