Pressemitteilung Nr. 288 vom 07.06.2005 Verkehrssicherheitspflicht an Bäumen auf öffentlichen Straßen und Grünanlagen

In den vergangenen Wochen gab es mehrere Nachfragen von Potsdamerinnen und Potsdamern zu durchgeführten Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen, die während der Vegetationszeit vorgenommen wurden.

Die Landeshauptstadt hat bei 34.000 Straßenbäumen und ca. 60.000 Bäumen in Parks, Grünflächen und Stadtwäldern die Pflicht, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In der Vegetationszeit vom 15.03. bis 15.09. sind gemäß Brandenburgischem Naturschutzgesetz nur Baumpflegearbeiten zulässig, wenn keine Brut-, Nist- oder Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen zerstört oder beeinträchtigt werden. Baumfällungen sind in dieser Zeit nur mit Ausnahme zulässig, wenn eine Gefahr im Verzuge festgestellt wird.

So mussten zum Beispiel in letzter Zeit eine markante Eiche der Allee in der Nedlitzer Straße und zwei Kastanien in der Virchowstraße gefällt werden.
Obwohl die Schnittstelle kurz über dem Erdboden der Eiche in der Nedlitzer Straße keine sichtbaren Schäden aufweist, wurde durch Gutachten in 1,5 bis 2 m Höhe belegt, dass durch einen alten Anfahrschaden eine tiefe Morschung bestand, die zur Fällung des Baumes führte. Die Ringfestigkeit des Stammes im Morschungsbereich war auf ca. 120 Grad unterbrochen. Die Morschung war über die Stammmitte hinaus eingedrungen und stellte somit ein großes Bruchrisiko bei starken Stürmen dar.

Auch beim Baugeschehen (Leitungsverlegungen und Straßenneubau) in der Virchowstraße zeigte sich beispielsweise am Stammfuß der Kastanie an der Karl-Marx-Straße Pilzfruchtkörper vom wulstigen Lackporling. Klopfproben zeigten klar starke Morschungen an, so dass die Kosten für ein zusätzliches Gutachten überflüssig waren.
Für die zweite Kastanie vor dem Abzweig der Robert-Koch-Straße wurde ein Gutachten erstellt, da der kleine Pilzfruchtkörper am Stammfuß visuell keinen Rückschluss über das Ausmaß der Holzzersetzungen im Stamm zuließ. Das Gutachten empfahl hier im Ergebnis ebenfalls die erforderlichen Fällung.

Als Arbeitsgrundlage dienen den verantwortlichen Mitarbeitern des zuständigen Fachbereiches die Hinweise aus dem ehemaligen Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur „Durchführung von Baumschnittmaßnahmen während der Vegetationszeit“.

Die Stadt Potsdam ist gesetzlich verpflichtet, die Bäume zweimal jährlich in belaubtem und unbelaubtem Zustand zu begutachten und die erforderlichen Pflegemaßnahmen zu veranlassen.

Gutachter, die für die Stadt Potsdam tätig werden, sind die Gutachterbüros: Ahner & Brehm aus Königs Wusterhausen, Niclas Klöhn aus Berlin und Holger Gabel aus Werder.

Fällgenehmigungen für Bäume auf privatem Grund und Boden sind bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.