Pressemitteilung Nr. 212 vom 28.04.2005 Landeshauptstadt Potsdam, ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH sowie Stadtwerke Potsdam GmbH unterzeichen ein fünfjähriges Verkehrsvertragswerk

Oberbürgermeister Jann Jakobs, die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Birgit Müller, der Geschäftsführer der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam Martin Weis und der Geschäftsführer der Stadtwerke Potsdam GmbH Peter Paffhausen haben heute ein Verkehrsvertragswerk für fünf Jahre abgeschlossen.

„Mit diesen Verträgen setzen wir das Haushaltssicherungskonzept um und schaffen für die Potsdamer Verkehrsbetriebe planerische Sicherheit, um das Unternehmen zu stabilisieren und Arbeitsplätze langfristig zu sichern“, betonte Jann Jakobs.

Mit dem Verkehrsvertrag betraut die Landeshauptstadt Potsdam, als Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr, die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtgebiet Potsdam bis 2009.

Im Verkehrsvertrag sind die von der ViP zu erbringenden Leistungen, die Qualitätsstandards und die diesbezüglichen Steuerungsmechanismen sowie die Finanzierung dieser Leistungen vereinbart.

Der Abschluss des Verkehrsvertrages hat zum Ziel, den Fahrgästen für die Laufzeit des Vertrages ein hochwertiges modernes Verkehrssystem zu bieten, die Finanzierung den nunmehr neuen Rahmenbedingungen anzupassen sowie Planungs- und Rechtssicherheit für die Vertragsparteien zu schaffen und die Restrukturierung der ViP abzusichern.

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service, Burkhard Exner, dessen Geschäftsbereich die Federführung bei der Neugestaltung der ÖPNV-Verträge hatte, erläuterte, dass mit dem Vertragsabschluss ein zentrales Element des Haushaltssicherungskonzeptes 2005 der Landeshauptstadt Potsdam umgesetzt wird, das vorsieht, den direkten städtischen Finanzierungsanteil für den ÖPNV auf 5 Mio. Euro für die Jahre 2005-2007 und danach auf 4,5 Mio. Euro jährlich zu senken. Dies entspricht einer Halbierung des zuletzt üblichen Zuschusses aus dem Haushalt der Stadt.

Bereits seit 2001 ist durch die Gründung der Stadtwerke Potsdam GmbH (Stadtwerke) der direkt aus dem städtischen Haushalt bereitzustellende Finanzierungsanteil bei relativ unverändertem Zuschussbedarf deutlich reduziert worden. In den vergangenen Jahren hatte die Landeshauptstadt jährlich 9-10 Mio. Euro finanzielle Mittel für ihren Anteil an der ÖPNV-Finanzierung im Haushalt eingestellt.

Schon 2003 war absehbar, dass sich der erforderliche Zuschussbedarf für die ViP in den nächsten Jahren infolge der Reduzierung gesetzlicher Bundeszuschüsse (z.B. für den Schülerverkehr) sowie durch Kostensteigerungen sehr deutlich und um mehrere Mio. € p.a. erhöhen würde. Exner: „Damit standen wir vor dem Problem, dass diese Steigerungen durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht finanzierbar gewesen wären, obwohl der Finanzierungsanteil der Stadtwerke im Rahmen des steuerlichen Querverbundes seit 2004 ebenfalls sehr deutlich erhöht wird.“

Hintergrund für den Abschluss des Vertragswerkes ist zudem eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Thematik „Beihilfen für den ÖPNV“ sowie die Neufassung des ÖPNV-Gesetzes im Land Brandenburg im vergangenen Jahr.

Nach den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen dürfen ÖPNV-Leistungen an eigene Verkehrsunternehmen im Wege der sogenannten marktorientierten Direktvergabe vergeben werden, sofern bestimmte - vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelte - Kriterien erfüllt werden. So müssen u.a. die Kosten, die ein durchschnittliches, gut geführtes Unternehmen zu tragen hätte, der Maßstab für die Höhe der auszugleichenden Kosten sein.

Im Ergebnis der für die ViP daraufhin veranlassten Unternehmensuntersuchung wurde, auch zur Einhaltung der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgestellten Zuschuss-Kriterien, ein Restrukturierungsprogramm entwickelt, welches zur Stabilisierung und Senkung des Zuschussbedarfs auf das Niveau eines „durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens“ führt. Die bereits bekannten Personalanpassungsmaßnahmen sind Teil der Restrukturierung. Die in 2004/05 anfallenden zusätzlichen Kosten für die Restrukturierung in Höhe von mehreren Mio. Euro werden von den Stadtwerken als Gesellschafter der ViP zur Verfügung gestellt. Insgesamt wird damit eine Empfehlung der von der Stadt beauftragten Portfolio-Analyse verwirklicht. Durch die Restrukturierung wird der Gesamtzuschussbedarf künftig auf deutlich niedrigerem Niveau stabilisiert.

Auch der Aufsichtsrat der ViP und der Betriebsrat des Unternehmens haben die vorgenannten Maßnahmen aktiv begleitet und konstruktiv unterstützt. Mit dem vorliegenden Vertragswerk sind auch die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Restrukturierung gesetzt.

Im Vertragszeitraum wird nun deutlich mehr als die Hälfte des – verringerten – Gesamtzuschussbedarfs durch die Stadtwerke finanziert werden. Aufgrund der starken Verbundstruktur sind diese in der Lage, die vereinbarte Finanzierung zu decken. Damit wird eine zentrale Zielstellung der Stadtwerkegründung, nämlich durch die mit dem Querverbund von städtischen Unternehmen erzielbaren wirtschaftlichen Vorteile zur Entlastung des städtischen Haushalts beizutragen, in anschaulicher Weise und erfolgreich umgesetzt.

Durch die Neufassung des ÖPNV-Gesetzes im Land Brandenburg werden die Fördermittel des Landes für den ÖPNV ab 2005 gebündelt und direkt zweckgebunden an die kommunalen Aufgabenträger ausgereicht. Diese wiederum können in ihrer Verantwortung entscheiden, in welchen Bereichen des ÖPNV sie diese Mittel einsetzen.

Mit dem Vertragsabschluss wird der Empfehlung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, die bisherige Praxis der Zuwendungsfinanzierung auf künftig mehrjährige Verkehrsleistungsfinanzierungsverträge mit den Verkehrsunternehmen umzustellen, gefolgt.

Seit Ende vorigen Jahres haben die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Geschäftsführungen der Stadtwerke und der ViP die Verträge verhandelt. Im Ergebnis dieser Verhandlungen wird das Vertragswerk nunmehr unterzeichnet. Zu seiner Wirksamkeit bedarf es noch der Zustimmung der Stadtverordneten. Die Beschlussvorlage wird am 4. Mai 2005 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird das Vertragswerk am 03. Mai 2005 beraten. Der Aufsichtsrat der ViP hat in seiner letzten Sitzung im März 2005 dem Verkehrsvertrag bereits seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.