Pressemitteilung Nr. 206 vom 24.03.2014 Info zum Bebauungsplanverfahren Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg"

Verwaltung äußert erhebliche Bedenken gegen Entzug von Baurechten zugunsten von Kleingärten am Glienicker Winkel

Die Landeshauptstadt Potsdam legt zur Stadtverordnetenversammlung am 2. April ein Paket von Vorlagen vor, das sich mit dem Auftrag zur Sicherung der Kleingartenanlagen im Norden Babelsbergs auseinandersetzt. Dabei hat sie zwar den Auftrag aus dem 2009 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord" in fertige Planunterlagen umgesetzt, schlägt jedoch nur für den weitaus größten südlichen Teil der Kleingartensparten einen Planentwurf zur Beschlussfassung vor. Für den nördlichen Teilbereich „Glienicker Winkel" rät sie von einem solchen Schritt aus rechtlichen Gründen und wegen drohender erheblicher finanzieller Ersatzansprüche ab.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits 2009 für den Gesamtbereich einen Aufstellungsbeschluss gefasst und als Planungsziel die Sicherung der vorhandenen Kleingärten festgelegt. Gemäß Beschluss sollen lediglich „die im Plangebiet vorhandenen dauerbewohnten Häuser in ihrer bestehenden Nutzung gesichert werden".

Schon in der Vergangenheit wurde intensiv diskutiert, dass sich am Glienicker Winkel gehäuft Grundstücke befinden, die derzeit schon dauerhaft bewohnt sind und den Charakter einer Einfamilienhausbebauung aufweisen. Deshalb könnten nach dem geltenden Planungsrecht auch die dazwischen eingestreuten Parzellen derzeit bebaut werden. Würden diese Grundstücke gemäß den politischen Planungszielen als Kleingärten festgesetzt, entzöge man den Grundstückseigentümern diese Baurechte. Wenn dieser Eingriff in das Eigentum nicht schon gerichtlich beanstandet würde, müsste die Stadt den damit verbundenen Wertverlust zumindest finanziell entschädigen.

Eine genaue Höhe lässt sich für solche Entschädigungen nicht angeben, weil hierüber grundsätzlich gerichtlich gestritten wird; von einem Betrag deutlich oberhalb einer Million Euro kann jedoch ausgegangen werden. Hierfür ist im Haushalt der Landeshauptstadt weder aktuell noch in absehbarer Zeit ein entsprechender Spielraum erkennbar.

Deshalb will die Verwaltung in einer aktuellen Mitteilungsvorlage umfassend über diese Problematik informieren; sie bringt dabei erneut ihre deutliche Skepsis zum Ausdruck, ob die Planungsinhalte in den zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen tragfähig sind. Angesichts der rechtlichen Risiken und der fehlenden Abbildung der finanziellen Folgen in Haushalt und Finanzplanung der Landeshauptstadt Potsdam kann seitens der Verwaltung die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zumindest für den nördlichen Bereich am Glienicker Winkel nicht empfohlen werden.

Stattdessen empfiehlt sie als rechtlich tragfähige und zugleich im Gesamtzusammenhang auch sachlich angemessene Alternative, die überschaubaren betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herauszulösen. Das hätte zur Folge, dass die in diesem Bereich bestehenden Wünsche einer Bebauung einzelner Gartenparzellen, für die z.T. die Nutzer bereits Anträge gestellt haben, umgesetzt werden könnten.

Für den weitaus größeren südlichen Teil des Gebietes - zwischen dem Glienicker Winkel im Norden und dem Concordiaweg im Süden - soll das Bebauungsplanverfahren im Sinne der formulierten Planungsziele (planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Kleingärten) fortgeführt werden. Mit einer ebenso eingebrachten Beschlussvorlage soll die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Nr. 122-2 mit dem Titel „Kleingärten Obere Donarstraße / Concordiaweg" erreicht werden. Für diesen Bereich bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken bezüglich der Planungsziele; einige wenige bestehende Wohnhäuser in diesem Plangebiet können auch bei Sicherung der Kleingartennutzung ihrerseits rechtlich abgesichert werden.

Mit der schon angesprochenen Mitteilungsvorlage wird - ungeachtet der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken der Verwaltung - der Auftrag zur Erarbeitung eines entsprechenden Bebauungsplans sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen erfüllt, welche die Fortführung der Planung im Bereich Glienicker Winkel ermöglichen würden. Dies wäre dann ein möglicher Bebauungsplan Nr. 122-1 „Glienicker Winkel", zu dessen Absicherung zugleich die derzeit geltende Veränderungssperre noch einmal verlängert werden müsste.

Bereits in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen wird die Verwaltung eine erste Information zu dieser Vorgehensweise geben. Damit gibt sie den politischen Gremien die Möglichkeit, sich umfassend und abschließend hierzu positionieren zu können, bevor am 25. Mai die neue Stadtverordnetenversammlung gewählt wird. Wegen der gesetzlichen Fristen für Veränderungssperren ist eine Entscheidung nämlich auch nicht über diesen Zeitpunkt hinweg verschiebbar.

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