Pressemitteilung Nr. 185 vom 14.04.2005 Straßenreinigungsgebühren werden gesenkt - möglich durch gutes Management der STEP

13.04.2005

Die Prüfung der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren von 2004 ergab, dass die Kosten für die Straßenreinigung gesenkt werden können und zwar bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten.
Die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) wurde durch die Stadtverwaltung mit der Straßenreinigung beauftragt. Der Rahmen für die preisliche Gestaltung wird durch die Straßenreinigungsgebührensatzung vorgegeben. Sie wird durch den bundesweit rechtlich anerkannten Quadratwurzelmaßstab errechnet. Die Preiskalkulationen werden von der STEP jährlich der Stadtverwaltung zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt. Die Preiskalkulationen werden dann durch einen von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft.
Grundlage der Kontrollen der Leistungen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH ist die Abrechnung der monatlich erbrachten Reinigungsleistungen nach einem auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung erstellten und geprüften Mengengerüst und Tourenplan der STEP. Darin sind die maschinellen und manuellen Reinigungsleistungen je Straße im Monat zeitlich und umfänglich fixiert und werden kontrollfähig abgerechnet.
Entsprechend dem Brandenburgischen Straßengesetz sind die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke zu Benutzungsgebühren bis maximal 75% der umlagefähigen Gesamtkosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst zu veranlagen. Verwaltung und STEP müssen dabei alle Optimierungsmöglichkeiten zur Kostensenkung nutzen.
Dies wurde nun durch eine Reihe von positiven Entwicklungen bei der (STEP) erreicht. Dort ist ein deutlicher Anstieg im Auftragseingang zu verzeichnen. Er betrifft den gewerblichen Bereich, wo neue Entsorgungsaufträge und Aufträge im Containerdienst akquiriert wurden. Außerdem hat die STEP erstmalig die Ausschreibung der Stadt für den Straßen-Winterdienst gewonnen. Dies hat eine wesentlich bessere Auslastung der vorhandenen Ressourcen zur Folge. Vorhandene Containerdienstfahrzeuge konnten für den Winterdienst aufgerüstet werden. Diese Erhöhung der Einsatzmöglichkeiten bedeutete zugleich den Verzicht auf den Kauf neuer, teurer Winterdienstfahrzeuge. Weitere Kostendämpfungseffekte kamen durch eine bessere Auslastung der Anlagen, der Werkstatt sowie durch den Einsatz neuer Technologien z.B. satellitengestützte Tourenverfolgung zustande. So wurden nicht beeinflussbare Kostensteigerungen wie z.B. Dieselpreise, Tariferhöhungen und Maut abgefedert.

Berechnung nach Quadratwurzel soll beibehalten werden

Der Vergleich von Straßenreinigungsgebühren zwischen Frontmeter- und Quadratwurzel-berechnung bei einer „Musterstraße“ (siehe Anlage 1) ergab keinen großen Unterschied. Bei der Berechnung nach Frontmetern hängt die stärkere oder geringere Belastung vom Zuschnitt des Grundstückes ab. So werden in zahlreichen Fällen kleinere Grundstücke stärker belastet als größere Grundstücke.
Bei der Berechnung nach dem Quadratwurzelmaßstab spielt der Zuschnitt der Grundstücke keine Rolle, sondern nur ihre Fläche.
Bei einer Umstellung der Gebührenberechnung von Quadratwurzel auf Frontmeter würde sich bei einem Teil der Grundstücke nur unwesentlich die Höhe der Gebühr ändern, der vielleicht jetzt Bevorteilte wäre in der Folge der Benachteiligte bzw. umgekehrt.
Eines jedoch bleibt gleich, die Gesamtsumme, die die Stadt bekommt. Denn es ändert sich nur der Verteilungsschlüssel - nicht die Kostensumme.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung den Stadtverordneten, die Quadratwurzelberechnung beizubehalten.

Vergleich zwischen Cottbus und Potsdam unzulässig

Eine Untersuchung (Anlage 2) ergab, dass die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzungen der Städte Cottbus und Potsdam aufgrund der geringen Anzahl von gleichen Vorgehens- und Berechnungsgrundsätzen nicht zu vergleichen sind. So gibt es deutliche Unterschiede in den Reinigungsklassen, die vom Reinigungsumfang, dem Zyklus und der Art der Reinigung bestimmt werden. Einige Beispiele:

Zum Reinigungsumfang: In Cottbus werden die Fahrbahnen und je nach Reinigungsklasse Geh- und Radwege gereinigt. In Potsdam werden neben den Fahrbahnen regelmäßig auch die Parkflächen und Fahrbahn-Innenkanten gesäubert.

Zum Reinigungszyklus: In Cottbus wird hauptsächlich einmal wöchentlich gekehrt und in Potsdam gestaffelt von 6x wöchentlich bis 1x im Quartal. In die Brandenburgische Landeshauptstadt, eine Stadt mit Weltkulturerbe kommen jährlich Millionen von Touristen aus Deutschland und aller Welt. Eine saubere Stadt ist wichtig für ein gutes Image und natürlich auch, dass sich die Potsdamer und ihre Gäste in Potsdam wohlfühlen. Dazu soll auch die Straßenreinigungssatzung beitragen.

Zur Art der Reinigung: Die Anteile zwischen maschineller Reinigung und Mischreinigung unterscheiden sich an der Gesamtreinigung in beiden Städten erheblich. In Cottbus gibt es nur bei einem Teil der Geh- und Radwege eine Mischreinigung, in Potsdam haben wir dagegen einen großen Anteil an Mischreinigung auch bei Fahrbahnen und Parkflächen.