Pressemitteilung Nr. 165 vom 05.04.2005 Frühjahrsputz vor privaten Grundstücken erforderlich

Nachdem der Winter nun entgültig vorbei ist, wird es Zeit, dass auch die letzten privaten Grundstückseigentümer die an ihren Grundstücken anliegenden Verkehrsflächen vom Laub, Schmutz und Streugranulat säubern. Entsprechend der Stadtordnung (vgl. § 5) sind die Flächen vor dem Grundstück bis zum Rinnstein sauber zu halten.

Jeder Haus- und Grundstückseigentümer sollte auch die Anbringung seiner Hausnummer
(vgl. § 6 Stadtordnung) und die Aufstellung seiner Mülltonnen (Abfallentsorgungssatzung) überprüfen. Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Hauseingang deutlich sichtbar und lesbar anzubringen.

Ab sofort wird der Außendienst zur Erfüllung der Anliegerpflichten verstärkte Kontrollen durchführen. Auch die neuen Ortsteile werden jetzt generell in diese Kontrollen einbezogen.