Pressemitteilung Nr. 146 vom 24.03.2005 Denkmalbereichssatzung "Berliner Vorstadt"

Der Bereich Untere Denkmalschutzbehörde hat auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (DS-Nr. 03/SVV/0696) eine Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs „Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam erarbeitet.

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den größten Teil der Berliner Vorstadt zwischen dem Heiligen See und dem Jungfernsee bis zur Hans-Thoma-Straße. Ausgenommen sind Bereiche südlich der Hans-Thoma-Straße, die großflächig von Einzeldenkmalen eingenommen werden und der Bereich um die Schiffbauergasse. Die Abgrenzung berücksichtigt besonders auch die Tatsache, dass sich die Berliner Vorstadt inmitten des UNESCO-Welterbes befindet und rundet in ihrem Geltungsbereich die Schutznahmen ab, die von der UNESCO als „Pufferzone“ um das Welterbe gefordert werden.

Geschützt werden die Vielschichtigkeit der städtebaulichen Strukturen, wie Straßen, Platzräume und historische Parzellenstrukturen sowie deren Bebauung, die gut nachvollziehbar sind und in denen sich die Berliner Vorstadt deutlich von den anderen Vorstädten unterscheidet. Der Stadtteil ist von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs nahezu verschont geblieben und enthält eine hochwertige Bausubstanz von spätklassizistischen und historistischen Villen, Mietwohn- und Kleinmiethäusern des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts, Landhäusern vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die 1930er Jahre und den zugehörigen Remisen- und Stallgebäuden. Markant sind auch zahlreiche, für die geschichtliche Entwicklung der Berliner Vorstadt und ihre Anbindung an die Stadt Potsdam bedeutende Gebäude und bauliche Anlagen der Verwaltung, Erziehung, Ausbildung und Pflege und die prägenden Kasernenbauten mit ihren Funktions- und Wohngebäuden. Vervollständigt werden die baulichen Anlagen durch eine starke Durchgrünung mit prägenden Vorgartenzonen, individuellen Hausgärten und Kleingartenanlagen sowie herausragenden Schmuckpflasterungen.

Neben den Einzeldenkmalen weist die Berliner Vorstadt eine Vielzahl von Gebäuden auf, die nicht die Anforderungen eines Einzeldenkmals erfüllen, jedoch in ihrem Gesamtzusammenhang wesentlich den Charakter dieses Stadtteils mitbestimmen. Auf Grund dieser Vielschichtigkeit ist ein angemessener Denkmalschutz am wirksamsten durch eine Denkmalbereichssatzung zu gewährleisten.