Pressemitteilung Nr. 134 vom 27.02.2014 Nächster Schritt für die Entwicklung von Krampnitz

Landeshauptstadt stellt Bebauungsplan für das ehemalige Kasernengelände auf
Anlage B-Blan 141. Grafik Landeshauptstadt Potsdam
© Anlage B-Blan 141. Grafik Landeshauptstadt Potsdam
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Im Juni 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam die Satzung für den Entwicklungsbereich „Krampnitz" beschlossen. Jetzt legt die Verwaltung für die nächste Stadtverordnetenversammlung ein Beschlusspaket vor, um die ersten bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Umwandlung des ehemaligen Kasernengeländes Krampnitz in einen attraktiven Wohnstandort mit Wohnungen und den notwendigen Infrastruktureinrichtungen für circa 3800 Einwohner zu schaffen.

Die Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz" (OT Fahrland) umfasst vier Einzelbeschlüsse. Als erstes soll der im August 2008 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz" (OT Fahrland) aufgehoben werden. Dies ist notwendig, da das 2008 festgelegte Planungsziel, in dem Gebiet hauptsächlich Sport- und Freizeiteinrichtungen, Hotel und Gewerbe anzusiedeln, von dem durch die Entwicklungssatzung beschlossenen Entwicklungsziel abweicht.

Gleichzeitig soll die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz" (OT Fahrland) durch die Stadtverordneten beschlossen werden. Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von circa 154 Hektar und ist identisch mit dem durch Satzung beschlossen Entwicklungsbereich „Krampnitz" (Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt - Anlage 1). Durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes können die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Entwicklungsbereich in Krampnitz zielgerichtet und zeitnah entwickelt werden kann. In dem durchzuführenden Bauleitplanverfahren werden die komplexen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen ermittelt und in dem damit verbundenen Abwägungsprozess berücksichtigt; insbesondere geht es um eine geordnete städtebauliche Entwicklung und um
die Belange des Denkmalschutzes, der Altlastenproblematik, des Arten- und Naturschutzes sowie der öffentlichen Erschließung.

Für eine geordnete und zielorientierte städtebauliche Entwicklung soll mit dem dritten Beschluss die schrittweise Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 141 für den „Entwicklungsbereich Krampnitz" ermöglicht werden. Es sind mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne geplant, da sich die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in den verschiedenen Teilbereichen unterscheiden (Tiefe und Konkretisierungsnotwendigkeit der Planungsvorstellungen, Erschließungsvoraussetzungen, Zeitplan für Vermarktung etc.).

Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz - Teilbereich Klinkerhöfe Süd" (OT Fahrland) soll der Weg für einen ersten Teil-Bebauungsplan geebnet werden. Vorgesehen ist in dem Plangebiet (Anlage 2) die Festsetzung von Wohngebieten sowie von öffentlichen und privaten Verkehrs- und Grünflächen. Die zweigeschossigen denkmalgeschützten Bestandsgebäude sollen saniert, aufgestockt und umgebaut werden. Die Wohnungen sollen zudem vorgesetzte Balkone und Terrassen, die auf die privaten und öffentlichen Grünflächen ausgerichtet sind, erhalten. Den Erdgeschosswohnungen werden außerdem kleine private Gärten zugeordnet. Die Wohnungsgrundrisse können künftig so gestaltet werden, dass die Gebäudestruktur erhalten bleibt und gleichzeitig ein variabler Wohnungsmix entsteht. Die historischen Klinkerfassaden der Gebäude sollen wieder hergestellt werden. Unter Beibehaltung der großzügigen Freiflächen soll im diesem Bereich auf eine Nachverdichtung verzichtet werden. Für den zugehörigen Bereich des Bergviertels ist es das städtebauliche Ziel, die denkmalgeschützten Wohngebäude südlich der Ketziner Straße mit ihrem historischen Gartenstadtcharakter aus den 1930er-Jahren weitgehend zu erhalten beziehungsweise bauliche Ergänzungen gezielt vorzunehmen.