Pressemitteilung Nr. 132 vom 18.03.2005 Verhandlungen mit Eigentümern zum Uferweg am Griebnitzsee - Erste Vereinbarungen wurden heute unterschríeben

Die Vorschläge der Landeshauptstadt Potsdam für eine gütliche Einigung über die künftigen Nutzungen des Uferstreifens am Griebnitzsee haben zu einer ersten Vereinbarung mit Grundstückseigentümern am Griebnitzsee geführt. Mit drei Eigentümern haben Verhandlungen auf der Basis der Vorschläge der Landeshauptstadt stattgefunden.

Für 8 Flurstücke an der Stubenrauchstraße wurde am heutigen Tage zwischen der Landeshauptstadt und Eigentümern ein Letter of Intent geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Uferflächen für die Potsdamerinnen und Potsdamer und ihre Besucher frei zugänglich bleiben. Der vorhandene Uferweg wird mit einer Dienstbarkeit in Form eines Wegerechtes im Grundbuch gesichert.

Die Vereinbarung beinhaltet die Anerkennung der allgemeinen Betretungsrechte für die Allgemeinheit im Uferbereich. Sie enthält darüber hinaus sehr ausdifferenzierte Regelungen.

In Einzelfällen können Veränderungen an der Gestaltung der Oberfläche der privaten Grundstücke zugelassen werden, z.B. Aufschüttungen, weil die Grundstücke im Zuge der Errichtung der DDR-Grenzanlagen verändert wurden. Gesichert wird auch die frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten in das Bebauungsplanverfahren und für die Gestaltung des Uferparkes. Durch eine von der Stadt zu erlassende Parkordnung soll eine nur behutsame Nutzung der Uferflächen zugelassen werden.

Grundlage dieser Vereinbarung ist die mit der Stadt übereinstimmende Auffassung der Beteiligten und ihres Rechtsanwaltes Florian Lewens, dass es sich bei den Uferflächen um einen Außenbereich nach dem Baugesetzbuch handelt. Das von Rechtsanwalt Lewens im Auftrag seiner Mandanten erstellte Gutachten untersucht die rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung des öffentlichen Interesses gemäß Mauergesetz im Zusammenhang mit der öffentlichen Nutzung der Ufergrundstücke. Das Gutachten bejaht unter Bezugnahme auf hierzu ergangene Rechtsprechung das öffentliche Interesse, wenn - wie am Griebnitzsee - es um die Erhaltung und Gestaltung einer Erholungs- und Parkanlage für Zwecke des Gemeingebrauchs geht. Auch die von der Stadt immer wieder betonten Betretungsrechte der freien Natur und Landschaft gemäß des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und der Landesverfassung Brandenburg werden durch das Gutachten bekräftigt.

Auch in Bezug auf die Bestimmung des Verkehrswertes für die Ufergrundstücke liegt inzwischen das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor, das den Verkehrswert für öffentliche dem Gemeinbedarf dienende Grünflächen auf 5,00 Euro/m² bestimmt.

Das Angebot der Landeshauptstadt Potsdam, das sich im Wesentlichen an den Inhalten der hier gefundenen Einigung orientiert, wurde mit Datum vom 16.03.2005 an zwölf Antragsteller nach dem Mauergesetz übermittelt. Gern kann dieses Angebot auch an weitere Antragsteller mit fristgerechten Anträgen nach dem Mauergesetz und an Seegrundstückseigentümer übermittelt werden.

Die Landeshauptstadt und der Bund werden in dieser Hinsicht noch einmal auf die Antragsteller mit fristgerechten Anträgen nach dem Mauergesetz zugehen. Die Landeshauptstadt Potsdam wird sich im Übrigen an die Seegrundstückseigentümer wenden.

In den Verhandlungen mit der BImA gibt es vielversprechende Ansätze zu einer Einigung bei den Grundstücken zu gelangen, bei denen keine oder keine fristgerechten Anträge nach dem Mauergesetz vorliegen.

„Mit den Vereinbarungen strebt die Landeshauptstadt die Herstellung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit am Griebnitzsee an“, betonte der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Burkhard Exner. „Die gezielten Unterstellungen einiger weniger über Fehlinformationen der Stadtverwaltung gegenüber den Stadtverordneten müssen in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden. Unser Ziel ist es, dass das Ufer allen Potsdamerinnen und Potsdamern und ihren Gästen zur Erholung dient. Potsdam ist eine Stadt am Wasser und muss auch am Ufer erlebbar sein. Wir vertreten die Interessen der Allgemeinheit und setzen damit auch die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam um“, sagte Burkhard Exner.