Pressemitteilung Nr. 120 vom 11.03.2005 Vernünftige Einigung bleibt das Ziel

Die 1. Kammer des Landgerichts Potsdam hat heute in 1. Instanz einstweilige Verfügungen aufgehoben, die die Landeshauptstadt Potsdam vor dem Amtsgericht und dem Landgericht gegen vier Eigentümer von Grundstücken am Griebnitzsee erwirkt hatte. Diese einstweiligen Verfügungen sollten verhindern, dass der Erwerb der Grundstücke in das Grundbuch eingetragen und damit vollzogen wird. Den Vollzug könnten die Eigentümer der Grundstücke jetzt veranlassen, da die zu Gunsten der Stadt im Grundbuch eingetragenen Sicherungsrechte nach diesem Urteil ebenfalls gelöscht werden. Dies führt jedoch nicht zu einer ausschließlich privaten Nutzung dieser Grundstücke: die Betretungsrechte für die Allgemeinheit bleiben erhalten. Dies ist nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz so vorgesehen.

Ein von den Vertretern der Landeshauptstadt schriftlich und mündlich eingebrachter Vergleichsvorschlag wurde von den Eigentümern nicht akzeptiert. Er sieht vor, das Wegerecht der Stadt in die Kaufverträge aufzunehmen und auf diese Weise grundbuchlich zu sichern.

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Burkhard Exner zeigte sich dennoch zuversichtlich, die Gespräche über eine Gesamteinigung mit allen Eigentümern der Grundstücke am See fortsetzen zu können. „Wir wollen uns nach wie vor mit der großen Mehrheit der Anlieger auf einen vernünftigen Weg begeben – im Interesse aller Potsdamerinnen und Potsdamer“, so Exner. Es gäbe entsprechende Signale. Die Stadt halte gleichzeitig an ihrem Erwerbsanspruch für den Uferstreifen fest und wisse dabei das Bundesnaturschutzgesetz, die Verfassung des Landes Brandenburg und das Landesnaturschutzgesetz auf ihrer Seite. „Wir werden jedoch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann prüfen, ob wir in Berufung gehen“, sagte der Beigeordnete. Die mündlich geäußerte Auffassung des Gerichts, die wesentlich darauf beruht, dass das Zivilgericht das öffentliche Recht an dieser Stelle nicht zu prüfen habe, könne nicht überzeugen.