Pressemitteilung Nr. 116 vom 01.03.2010 Änderung im Naturschutzrecht

- veränderte Vegetationsperiode -

Aufgrund von Änderungen im Naturschutzrecht gilt ab dem Jahr 2010 als gesetzlich vorgegebene Vegetationsperiode der Zeitraum vom 1.3. bis zum 30.9. eines Jahres.
Demnach können Bäume, Hecken und sonstige Gehölze nur außerhalb dieser Fristen gefällt, gerodet bzw. geschnitten werden.

Die näheren Regelungen zu beabsichtigen Fäll- und Schnittmaßnahmen aus der Potsdamer Baumschutzverordnung gelten in der bisherigen Form weiter. In begründeten Ausnahmefällen sind auf Antrag auch weiterhin Fällungen und Schnitte innerhalb der Vegetationsperiode möglich.