Pressemitteilung Nr. 114 vom 27.02.2013 Info zum Widerspruchsrecht zu Weitergabe von Meldedaten

Die Landeshauptstadt Potsdam macht die Potsdamerinnen und Potsdamer hiermit auf ihr Widerspruchsrecht bezüglich der Weitergabe von Meldedaten aufmerksam. Die Meldebehörde darf entsprechend § 33 Abs. 1 des Meldegesetzes an Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013 in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung Auskunft aus dem Melderegister erteilen. Diese Auskunft beinhaltet im wesentlichen Namen, Vornamen und Anschriften von Einwohnern ab dem 18. Lebensjahr.

Das Meldegesetz beinhaltet auch, dass jeder Bürger das Recht hat, dieser Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Ein entsprechendes Formular „Übermittlungssperre - Antrag" kann aus dem Internet unter: vv.potsdam.de/vv/Antrag_Uebermittlungssperre.pdf heruntergeladen werden. Ausgefüllt und unterschrieben kann es dann an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Bürgerservicecenter, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam geschickt werden.