Pressemitteilung Nr. 111 vom 10.03.2009 Stadtverwaltung verschickt Jahresbescheide für Abfallentsorgung

Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigten erhalten ab 20.03.2009 die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2009.

Als Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der personengebundenen Grundgebühr dienen die Daten des Einwohnermelderegisters mit Stand vom 04.12.2008. Geänderte Personenzahlen, die dem Bereich Umwelt und Natur bis zum 12.03.2009 vorlagen, wurden noch im Jahresbescheid berücksichtigt. Gleiches gilt für Behälterwechsel, Adressänderungen oder Wechsel des Eigentümers bzw. des Bevollmächtigten.

Der Bereich Umwelt und Natur setzt die Einwohnergleichwerte bei Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anhand der von Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Bevollmächtigten gemeldeten Daten fest. Hier gilt ebenfalls der Stichtag 12.03.2009.

Nach dem 12.03.2009 eingegangene Änderungen werden unaufgefordert per Änderungsbescheid neu festgesetzt.