Pressemitteilung Nr. 110 vom 24.02.2015 Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 125 wird wiederholt

Voraussichtlich im II. Quartal 2015 wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ wiederholt. Aufgrund einer erst nach Inkrafttreten des B-Plans ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten der verfügbaren Umweltinformationen im Bauleitplanverfahren, wird teilweise die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan aus diesem Grund unwirksam sein könnte. Dies betrifft konkret die Darstellung von Umweltbelangen in der Amtlichen Bekanntmachung im Amtsblatt zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes. Daher hat sich die Landeshauptstadt entschieden, die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des B-Plans 125 „Uferzone Griebnitzsee“ bei gleichbleibenden Planungszielen zu wiederholen.

Mit diesem ergänzenden Verfahren wird eine Anpassung an die neuen Anforderungen der Rechtsprechung erreicht; ein formeller Risikofaktor für den Bestand des Bebauungsplans wird damit geheilt. Nach Abschluss dieses Verfahrens sowie der sich anschließenden Abwägungsentscheidung wird der Bebauungsplan den Stadtverordneten zur Beschlussfassung und rückwirkenden Inkraftsetzung vorgelegt.

Ein erster Schritt ist zunächst die Wiederaufnahme des Planverfahrens in die Prioritätenliste, mit der das aktuelle Arbeitsprogramm für die Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2015/2016 festgelegt wird. Hierüber werden die Stadtverordneten bereits im März oder April entscheiden. Die genauen Daten, Planungsinhalte und Umweltbelange werden rechtzeitig im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam bekannt gegeben.

In ihrer Sitzung am 7. November 2012 hatten die Stadtverordnetenversammlung den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt ist der Bebauungsplan seit dem 29. November 2012 rechtsverbindlich. Es sind jedoch zahlreiche Normenkontrollverfahren anhängig, über die bislang noch nicht entschieden wurde.