Pressemitteilung Nr. 107 vom 06.03.2009 SGB II Neuordnung im Interesse der Hilfebedürftigen notwendig

Sozialbeigeordnete fordert schnelle Entscheidung

„Potsdamer Langzeitarbeitslose müssen auch weiterhin in einer Behörde betreut werden und alle Leistungen aus einer Hand und nicht von zwei verschiedenen Trägern erhalten", forderte heute die Sozialbeigeordnete der Landeshauptstadt Potsdam Elona Müller. „Dadurch, dass es zu keiner Einigung im Koalitionsausschuss zur dringend notwendigen Verfassungsänderung zum SGB II gekommen ist, gefährden Bundespolitiker das System der Hartz-IV-Reform. Grob fahrlässig wird ein Zerfall in getrennte Trägerschaft in Kauf genommen. Diese würde in der Landeshauptstadt Potsdam für derzeit ca. 9000 Bedarfsgemeinschaften bedeuten, dass die Menschen zur Sicherung ihres Existenzminimums zwei verschiedenen Behörden anlaufen müssen. Eine auch unter ökonomischer Perspektive unvertretbare Verwaltungsaufblähung und Bürokratisierung", so Müller. Die Potsdamer Beigeordnete appelliert im Sinne der Betroffenen an die Verantwortung und Vernunft der Bundestagsabgeordneten.

Hintergrund ist, das sich der Koalitionsausschuss in der vergangenen Nacht nicht auf das Modell zur Neuorganisation des SGB II einigen konnte. Der Kompromiss sollte den Weg für eine Verfassungsänderung frei machen, die die Fortführung des Modells der Arbeitsgemeinschaft und damit der Zusammenarbeit von Kommunen und Agenturen für Arbeit ermöglichen.

Im Juli letzten Jahres hatten sich bereits alle Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer auf einer Sonderkonferenz in Berlin dafür ausgesprochen, dass Hilfebedürftige auch weiterhin in gemeinsamen Behörden von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen nach dem Vorbild der bisherigen Arbeitsgemeinschaften betreut werden. Hierzu ist aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat bedarf.