Pressemitteilung Nr. 105 vom 02.03.2006 Kein Haus- und Leinenzwang für Potsdams Hunde und Katzen

Für Potsdams Hunde- und Katzenhalter besteht wegen der Geflügelpest kein Grund zur Sorge. In der Landeshauptstadt ist bisher bei keinem Wildvogel sowie Hausgeflügel der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen worden und deshalb sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Sollte der Virus auftreten, sind in den dann zu erklärenden Sperrzonen Hunde an der Leine zu führen und Katzen im Haus zu halten. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Infizierung gering, da Fleischfresser sich nur infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Dies könnte bei der Verfütterung von an Geflügelpest erkrankten oder verendeten Hühnern oder Vögeln geschehen. Unabhängig von der Geflügelpest sollten Hauskatzen, die als Freigänger gehalten werden keine Singvögel jagen und fressen. Da Katzen auch Überträger anderer Krankheiten wie Parasitosen sein können, sollten sie generell nicht mit ins Bett genommen werden. Regelmäßiges Händewaschen sollte unabhängig von der derzeitigen Situation eine Selbstverständlichkeit sein, wenn man mit den Haustieren Kontakt hatte. Eine theoretisch nicht auszuschließende Ansteckung des Menschen mit dem Erreger der Vogelgrippe kann vermutlich nur bei sehr innigem Kontakt mit infizierten Tieren erfolgen. Bei Anzeichen von schweren Erkältungen bei Katzen, die Freilauf in Gebieten hatten in denen H5N1 infizierte Vogelkadaver gefunden worden, sollte der Tierarzt aufgesucht werden.

Sollte in der Landeshauptstadt ein Fall von Vogelgrippe auftreten, erfolgen umgehend die entsprechenden Schutzmaßnahmen und eine Information der Öffentlichkeit.
Die Sperrzonen umfassen drei Kilometer rund um den Fundort eines an H5N1 verendeten Vogels. Sofern kein neuer Fall von Vogelgrippe auftritt, werden sie nach 21 Tagen wieder aufgehoben.