Pressemitteilung Nr. 98 vom 03.03.2008 Feierliche Übergabe von Einbürgerungsurkunden

Heute übergab die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Elona Müller zum ersten Mal in diesem Jahr in einer Feierstunde Einbürgerungsurkunden an 24 ausländische Potsdamer Mitbürger aus fünf Nationen. Sie stammen aus der Russischen Föderation, der Türkei, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland. Unter den Einzubürgernden sind sechs Kinder und zwei Heranwachsende.
Die Betroffenen sind Ehegatten von Deutschen, jüdische Kontingentflüchtlinge oder leben schon viele Jahre in Deutschland. Die meisten Bewerber behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei und besitzen mit der Einbürgerung dann zwei oder mehr Staatsbürgerschaften.

Mit der Übergabe der Urkunden wird den ausländischen Mitbürgern die deutsche Staatangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens. Seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes im August diesen Jahres geben die Einbürgerungsbewerber vor dem Empfang ihrer Urkunden ein feierliches Bekenntnis ab, mit dem sie erklären, das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu achten.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt für den ausländischen Mitbürger sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch für die persönliche Lebensplanung weitreichende Veränderungen mit sich. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören z.B. das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.