Pressemitteilung Nr. 96 vom 24.02.2005 Ab 1. März: Nichtraucherschutz im Rathaus

Rauchverbot in städtischen Verwaltungsgebäuden

Ab dem 1. März 2005 gilt innerhalb aller Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung einschließlich ihrer Außenstellen ein generelles Rauchverbot. Das Rauchverbot in den Diensträumen erstreckt sich auf alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Potsdam, auf die Stadtverordneten sowie auf Kunden von Dienststellen der Stadtverwaltung und Besucher, also zum Beispiel auch auf die Nutzer des Bürgerservice.
Das regelt eine „Richtlinie und Hausordnung zum Nichtraucherschutz in städtischen Verwaltungsgebäuden und am Arbeitsplatz“, die am 31. Januar von Oberbürgermeister Jann Jakobs erlassen wurde.
Das Rauchverbot erstreckt sich auf alle Arbeitsplätze, alle Gänge, die Kantine, Toiletten und Fahrstühle. Geraucht werden darf nur noch außerhalb der städtischen Gebäude oder in besonders gekennzeichneten Räumen oder Bereichen.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind außerdem verpflichtet, Raucherpausen nachzuarbeiten. Rauchende Kunden oder Besucher können der Häuser verwiesen werden.

Zur Begründung dieser Maßnahmen heißt es in der Richtlinie:
Die Landeshauptstadt Potsdam ist seit dem 30. September 2002 Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk Deutschland. Die Mitgliedschaft beinhaltet die Verpflichtung, innerhalb der Verwaltung dafür zu sorgen, dass alle Beschäftigten sowie alle Besucher und Kunden der Verwaltung vor gesundheitlichen Gefährdungen und vermeidbaren Belastungen konsequent geschützt werden. Tabakrauch enthält über 4.000 Chemikalien, von denen zahlreiche giftig und ca. 43 krebserregend sind. Tabakrauch gilt unbestritten als starkes Einzelrisiko für Lungenkrebs und andere Krankheiten. Ähnliches gilt für das Passivrauchen: Neue Untersuchungen belegen, dass Personen, die 10 – 15 Jahre in stark verrauchten Räumen arbeiten – verglichen mit nicht bzw. kaum passivrauchexponierten Arbeitnehmern – ein doppelt so hohes Lungenkrebsrisiko haben. Bereits 1998 hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft den Tabakrauch am Arbeitsplatz zur Kategorie der krebserzeugenden Arbeitsstoffe mit der höchsten Gefahrenstufe (von insgesamt fünf Stufen) eingestuft. Tabakrauch ist demzufolge der mit Abstand bedeutendste und gefährlichste Indoor-Schadstoff, der problemlos vermieden werden könnte.