Pressemitteilung Nr. 93 vom 03.03.2008 Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Schöffen für die Jugendgerichtsbarkeit im Jahr 2008

Zum 31.12.2008 endet die Amtsperiode der im Jahr 2004 gewählten Richterinnen und Richter Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten.
Die Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten in den Verhandlungen mitwirken.
Zur ordnungsgemäßen Besetzung der Jugendkammern werden für die nächste Amtszeit 2009 bis 2013 (erstmalig 5 Jahre) 138 Jugendhaupt- und -hilfsschöffen benötigt.
Es ist Aufgabe des Jugendamtes, für die Wahl der Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss Vorschlagslisten mit den Kandidaten aufzustellen, die zur Übernahme eines Schöffenamtes bereit sind.
Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.
Die Vorschlagslisten sind bis zum 31. Mai 2008 aufzustellen. Im Anschluss liegen die Listen nach öffentlicher Bekanntgabe mit Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit für jedermanns Einsicht im Jugendamt aus. Nach Ablauf der Frist wird die Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.

Wesentliche Informationen zum Verfahren und den Bedingungen, um Jugendschöffe / -schöffin zu werden:

Welche persönlichen Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen?

Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in seiner Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Wer sich um das Amt eines Jugendschöffen bewirbt, sollte darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Nicht in Frage kommen:

· Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden,
· Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft wegen einer Tat, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes führen kann,
· Personen, die wegen geistiger und körperlicher Gebrechen nicht zum Schöffenamt geeignet sind,
· Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
· Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben
· Personen, die als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR beschäftigt waren,
· Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft,
· Rechtsanwälte, Notare,
· gerichtliche Vollstreckungsbeamte,
· Polizeivollzugsbeamte,
· Bedienstete des Straffvollzugs,
· Hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer,

Jugendschöffen, die bereits zwei Wahlperioden dieses Ehrenamt ausgeübt haben, können ab 2009 nicht berücksichtigt werden.

Wo und wie soll man sich bewerben?

Die Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter zeigen, können sich bis zum 09. Mai 2008 schriftlich bewerben.

Wer Jugendschöffe werden will, schreibt an:
Stadtverwaltung Potsdam
FachbereichJugendamt
Frau Schulze
14461 Potsdam
jugendamt@rathaus.potsdam.de


telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 0331/ 289 2251.

Jeder Bewerbung sollte ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt sein, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:
· Familienname
· Geburtsname
· Geburtsort und -kreis
· Geburtstag
· erlernter Beruf
· jetzige Tätigkeit
· vollständige Anschrift und möglichst Telefon und E-Mail-Adresse
sowie
· die Erklärung zu Angaben über die frühere Tätigkeit beim Staatssicherheitsdienst der DDR (kann auf telefonische Anfrage per Fax zugesandt werden)