Pressemitteilung Nr. 89 vom 22.02.2006 Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe in Potsdam

Kein erhöhtes Infektionsrisiko für Menschen

Die aktuelle Vogelgrippesituation im Land Brandenburg stellt sich so dar, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch bei keinem Wildvogel das Influenzavirus H5N1 nachgewiesen worden ist. Insgesamt wurden bis zum gestrigen Tag 190 Wildvögel im Landeslabor mit negativem Ergebnis untersucht.
Dennoch werden alle Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass bei Wildvögeln im Land bzw. im Stadtgebiet Vogelgrippe nachgewiesen wird. Eine schnelle Information über einen solchen Fall wird dadurch gewährleistet, dass der Landestierarzt Telefonkonferenzen mit allen Kreisen durchführt, die zugleich dem einheitlichen Krisenmanagement im Land Brandenburg dienen.
In der Stadt wurde inzwischen das Krisenzentrum zur Tierseuchenbekämpfung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aktiviert. In zwei Sitzungen des Krisenstabes unter Leitung des Fachbereichsleiters Andreas Ernst wurden alle notwendigen Maßnahmen veranlasst.
Zielstellung ist gegenwärtig:
Alle toten Vögel aus dem Stadtgebiet auf das Vorkommen von H5N1 zu untersuchen.
Den Schutz aller Hausgeflügelbestände vor dem Viruseintrag zu gewährleisten.
Die Vorbereitung eines Krisenmanagements für den Fall des Vorkommens von H5N1 im Wildvogelbestand bzw. in Hausgeflügelbeständen.

Mitarbeiter der Feuerwehr sammeln zurzeit alle toten Vögel ein, die von der Bevölkerung gemeldet werden. Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes sowie die Mitarbeiter des Tierheims sind ebenfalls in den Umgang mit toten Vögeln eingewiesen und auf einen eventuellen Einsatz vorbereitet worden. Vorsorglich wird zur Zeit die materiell-technische Ausstattung für den Tierseuchenfall vervollständigt. 150 zusätzliche Schutzanzüge wurden bestellt, mit der STEP wurde über eine eventuell notwendig werdende Entsorgung größerer Mengen von Tierkadavern gesprochen.

Die Jäger werden durch die untere Jagdbehörde aufgefordert, erlegte Wildvögel zur Untersuchung zu bringen. Wildvogeleinstandsgebiete sind bestimmt worden. Es handelt sich dabei vorrangig um einen Bereich westlich von Uetz-Paaren, zwischen Paretz und dem Göttiner See, in dem besonders viele Wildvögel leben.

Seit dem 17. Februar 2006 ist die Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor klassischer Geflügelpest in Kraft. Diese schreibt die Stallhaltung von Geflügel vor, unabhängig davon, ob die Tiere zu Hobbyzwecken oder gewerblich gehalten werden. Abweichend von dieser Stallpflicht darf Geflügel in Volieren gehalten werden, die nach oben abgedichtet sind und gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen. Diese Haltungsform müssen Geflügelhalter im Veterinäramt anzeigen und diese Tiere einmal monatlich klinisch durch einen Tierarzt untersuchen lassen. Heute und in den nächsten Tagen führen die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamtes Kontrollen zur Einhaltung der Verordnung durch.
142 Geflügelhaltungen mit insgesamt ca. 3.000 bis 4000 Tieren sind zur Zeit angemeldet.

Der Krisenstab schließt zurzeit ein erhöhtes Infektionsrisiko für Menschen aus.