Pressemitteilung Nr. 85 vom 06.02.2014 Außergerichtliche Schlichter entlasten die Justiz

Häufig ist der Gang vor Gericht nicht leicht, aber unvermeidlich. Im Vorfeld eines gerichtlichen Verfahrens können Streitigkeiten jedoch auch einvernehmlich gelöst werden. Dabei können Schiedspersonen helfen. In Potsdam gibt es fünf Schiedsstellen, die mit sehr engagierten Schiedspersonen besetzt sind. Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich dabei jeweils nach dem Wohnsitz des Antragsgegners.

Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählten und durch die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam bestätigten Schiedspersonen sind unabhängig und unparteiisch. Ihre Aufgabe ist es, einen Interessenausgleich zu finden. Dabei tritt die rechtliche Würdigung zunächst in den Hintergrund. Die Schiedspersonen üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Darüber hinaus sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Eine außergerichtliche Schlichtung stellt nicht nur Rechtsfrieden her, bei dem die Parteien „gesichtswahrend" den Streit beilegen, sondern entlastet auch die Gerichte. Oftmals geht es nicht ausschließlich darum, eine konkrete streitige Frage zu lösen, sondern um die Ermöglichung bzw. Wiederherstellung eines erträglichen Umgangs miteinander. Verhärtete Fronten können aufgebrochen und konstruktive Lösungen gefunden werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen verfügen daher nicht nur über spezielle Rechtskenntnisse, sondern haben oft auch eine Zusatzqualifikation im Bereich Konfliktmanagement und Mediation.

Im Land Brandenburg ist nach dem Schlichtungsgesetz die Durchführung des Schlichtungsverfahrens für einige Streitigkeiten obligatorisch. Die Durchführung eines solchen obligatorischen Schlichtungsverfahrens ist Voraussetzung für eine mögliche spätere Klage. Dies betrifft bestimmte Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht bzw. über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

In allen anderen Fällen ist eine außergerichtliche Streitschlichtung zwar möglich, der erfolglose Versuch jedoch nicht Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage. Vereinzelt sind die Schiedsstellen auch in Strafsachen tätig, zum Beispiel im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und des Sühneversuchs.
In den vergangenen Jahren kam es zu der folgenden Anzahl von Verfahren:
- Potsdam II (Westliche Vorstadt, Nördliche Vorstadt tlw., Babelsberg tlw.): 2013 - 1 Verfahren
- Potsdam III (Innenstadt, Potsdam-Süd tlw.): 2011, 2012 und 2013 - 15 Verfahren insgesamt. Inhalte: Beleidigungen, üble Nachrede, Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Potsdam IV (Babelsberg, Potsdam-Süd, Potsdam-Südost jeweils tlw.): 2012 und 2013 - 16 Verfahren insgesamt
- Potsdam V (Ortsteile): 2010 - 6 Verfahren, 2011 - 3 Verfahren, 2012 - 6 Verfahren, 2013 - 7 Verfahren, zusätzlich ca. 5 Tür- und Angelgespräche pro Jahr

Die Schiedsstellen werden nur auf Antrag tätig. Anträge auf Schlichtungsverfahren sind an die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Recht, Personal und Organisation, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam bzw. an die E-Mailadresse zu richten: Schiedsstellen@Rathaus.Potsdam.de  
Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle fällt eine geringfügige Gebühr in Höhe von maximal 40,-€ zuzüglich etwa anfallender Auslagen an.

Die Parteien haben grundsätzlich persönlich zu der Schiedsverhandlung zu erscheinen. Es besteht kein Anwaltszwang. Die Vertretung, auch durch Anwälte, ist nur unter sehr engen Bedingungen zulässig. Der Bevollmächtigte muss zum Abschluss eines Vergleichs ermächtigt und zur Aufklärung des Sachverhalts in der Lage sein. Zur Unterstützung der Parteien sind Beistände aber zu jeder Schiedsverhandlung zugelassen.

Das Schlichtungsverfahren endet bei Einigung mit einem zu protokollierenden Vergleich. Hält sich der Streitgegner nicht an die Vereinbarung, kann die getroffene Regelung im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Können die Parteien sich nicht einigen, stellt die Schiedsstelle eine Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Schlichtungsverfahrens aus.
Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam unter www.potsdam.de.