Pressemitteilung Nr. 84 vom 07.02.2012 Groß Glienicker See: Alle Enteignungsanträge eingereicht

Die Landeshauptstadt Potsdam hat jetzt alle Anträge auf ein Enteignungsverfahren für einen freien Uferweg am Groß Glienicker See bei der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg eingereicht. Insgesamt 24 entsprechende Anträge sind gestellt worden.

Die Landeshauptstadt hatte den Eigentümern von 27 Grundstücken am Ufer des Groß Glienicker Sees im April 2011 Kaufangebote für den Weg unterbreitet bzw. nachgefragt, ob für die Wegefläche eine Dienstbarkeit eingetragen wird. Darauf nahm ein Eigentümer das Angebot an, zwei andere stellten eine Wegedienstbarkeit in Aussicht.

Gegenstand der Enteignungsanträge ist die Eintragung einer Wegedienstbarkeit zugunsten der Allgemeinheit.

Die Enteignungsbehörde leitet die Anträge an die Eigentümer bzw. ihre Rechtsanwälte weiter. Zwei Eigentümer, die Post von der Enteignungsbehörde erhalten haben, haben gegenüber der Landeshauptstadt erklärt, eine Dienstbarkeit eintragen zu wollen. Die Landeshauptstadt hofft, dass nun auch andere Eigentümer dem Beispiel folgen werden.